Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

    
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266 1. Abſchn. V. Anlage uù- Cönſtr. ganz hohler 
fen, und die Sundamentpfeiler find fo angeordnet worz 
ven, daß bei ver 5 füßigen Sparrenweite allemal hinz 
ter dem dritten Sparrèn ein Pfeiler ſich befindet, und 
auf der, mit den Pfeilern verbundenen, theilweiſen Un- 
termauerung der Schwellen ſämmtliche Sparren gehö- 
rig unterſtúßt ſind, wie aus Fig. 110 A deutlich zu erz 
fehen if. 
Server ift bei vergleichen Schuppen, wenn fie feine 
Giebelverfirebungen oder ganze Walme haben, für einen 
gufen Rängenverband zu ſorgen. Auch hierin hat die 
“ Erfahrung durch. den vom Sfurmminde erfolgten Eins 
ſturz eines Schuppens gelehrt , daß es niht hinlänglich 
iſt; nur einige Latten innerhalb gegen die Bohlenfparren 
übers Kreuz zu nageln, ſondern daß ſehr lange und 
\{<male Bretter, in der Art’ angebracht , wie bereits in 
Fig. 96 © und FT gezeigt worden „ nothig find. 
Sollte aber ein ſolcher Schuppen zu anderm Be: 
huf ganz verfchloffen werden müflen;-fo laßt fih durch 
die, in Sig. 110. A, B und C angegebene Giebelverz 
firebung ein fehr guter Längenverband bewirken. Juners 
halb Finnen dann gegen die Bohlenfparren von [ bis ec 
Sig. B Latten oder Bretter, je nahdem der Verſchluß 
dicht ſeyn ſoll , genagelt werden, welches gleichfalls ver 
Steifigkeit der Sparrew‘zu Hülfe kommt. 
  
D. Reitbahnen, Epercierhaäuſer ıc. 
  
$. 91, 
Meitbahnen und Erercierhäufer find, wenn 
nicht mehrere Zwecke damit verbunden werden, eigente 
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
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