Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

  
   
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278 I. Abſchn. V, Anlage u. Conſtr. ganz hohler 
liegen noch bei 6, 6, Rähme, die nebſt den Röhmen 
5, 5, dazu dienen, einige Stangen mit Brettern dar- 
auf als Rúftung, Behufs des Anſchraubens der Anker 
an die Nähme x a, legen zu fönnen. 
Um die Sparren in die Forfibohle fesen zu kôn- 
nen, werden noch in der Mitte bei 5 ein Rahmen oder 
eine ſtarke Stange, und darüber, fo wie über die Räh: 
me 4, 4, Bretter gelegt, wodurch man zugleich zu den 
NRähmen Fi gefangen fan. Auf ven Nähmen 2 und 
4, ruhen zugleich die Sparren während des Aufrich- 
tens, daher jedesmahl die Rüftung nach der Form und 
dem Berbande der Bohlenfparren, genau paffend ver- 
bunden werden muß.  DBefonvers erhalten die Rahme 
2, 2, noch in fo fern ihren beſtimmten Ort , ungefähr 
auf der halben Länge der Sparren; als es, wie ſcon 
erwähnt, nicht gut möglich iſt, einen ganzen Sparren 
bd mit einem Mahle aufzurichten , vielmehr ſelbige in 
zwei Hälften aufgehoben und auf vie Rüftungsrähme 
2, 2, in Ihrer eigenthüumlichen Art zufammen gefegt 
werden müſſen, 
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Noch einige’ Bemerkungen über große Bohlendächer. 
Sollen die Bohlendächer eine leichfere und wer 
niger -Tofifpielige Verbindung, als die gewöhnlichen 
Hängewerfe ſeyn; fo brauchen, wenigſtens für die 
vorher angegebenen Tiefen, Feine mehrern Verbands 
ſtúcke darin angebracht zu werden, indem fie in ver 
angegebenen Art ihrem Zweck ſchon vollkommen entſpre- 
chen. Allein in Betreff der Fünffig daran vorfallenden 
Dachreparaturen - hat es no< mancherlei Bedenken. 
Gemeiniglich wird angenommen, ' daß die Dachreparatur 
von außen auf Reitern geſchehen ſoll; wenn man aber 
bedenkt, daß, um vielleiht nur einen zerbrochenen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
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