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288 11. Abſchn. V, Anl. u. Conſtr. ſolcher Geb.,
Ganze Stimme Bauholz „ ſo wie auch beſchlagene,
ſtarke. Balken, werden gemeiniglich an einem andern
Orte im Gehöfte, allenfalls unter einer leichten Bretterz
bevahung aufbewahrt. Kleinere. Hölzer aber, als
Kreuzholz, Geſchirrholz„ Bretter 2c., wovon: weit leich-
fer etwas entwendet oder unzwe>mäßig | verbraucht
werden tönnte, müſſen , ſo wie auch zu FERReRR Aus-
tro>nung derſelben, im Schuppen unterm Verſchluß auf-
bewahrt werden; und da lettere Hölzer: zuweilen eine
bedeutende Länge haben, To if hier in dem Raume g
neben der Baufammer darauf Rüdfiht genommen wor-
den, indem die Länge dieſes Raums 52* Fuß, die vor-
dere Breite 7: Fuß 4 Zoll , und die hintere Breite 4 Fuß
beträgt:
Neben ver Nusholz-NRemife. g liegt die
Baukammer h, durch eine Thúr mit' etnander ver-
bunden. Ju einer ſolchen Baukammer muß Naum für
eine Hobelbank , allenfalls auh fúr einen Radeſtuhl, fo
wie zur völligen Aufbauung eines Wagens vorhanden
feyn. Damif die darin aufgebaueten Sachen aud) herz
ausgefhafft werden können, iſt eine große Thür aus
derfelben nach dem Hofe erforderlich. Die innere Größe
ver Baufammer beträgt 2ı Fuß 2 Zoll Länge, und 13
Fuß-2 Zoll Breite.
Anm... Allenfalls kann _.au< die Baukammer und Nußholz-
“Remiſe. ohne Scheidewand in eins gehen.
Das Sprißbenhaus i iſt 1m Lichten 16 Fuß
lang, 10 Fuß breit , ungeachtet die Sprite ſelbſt nur
etwa 5 Fuß breit it. Der dadurch übrig bleibende
Raum iſt zum Aufhängen der Schlauche, FTeuereimer
und Hanpfprigen nöthig. Die Ausfahrt muß, wie hier
angegeben, wenn ‘es irgend möglich tft, im Giebel, dar
bei wenigſtens 7 Fuß" breit und nach einem hin! änglich
freien Raume hin angelegt werden, damit zur Zeit
der