Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

  
336 11. Abſchn. Von Aril, u. Cónſtr. ſolch. Gebäude, 
Mitte des Steins, - etwa 3 Zoll tief gehenden Zapfens 
geſetzt, wie bereits Seite 294 (beim Schuppen )“ ange- 
wieſen worden, oder es wird erſt ein ſtarkes Bohlens 
ſtú> auf den Sockel gelegt und in ſelbiges der Unterzugs- 
ſtánder verzapft, welcheë no< vorzüglicher: iſt, : 
Die Unterfegung eines Bohlenftuds unter den Uns 
terzugsftänder ift auch da nöthig, wo bei Heinen oder 
unbedeutenden Magazinen, anſtatt des Godeld aus 
einem Stücke Stein , nur eine bloße Untermauerung der 
Unterzugsſränder ſtatt finden ſollte. 
Henn wie nun auf das zurück fommen, was Seite 
317 wegen Unterwölbung des unterften Bodens in Mas 
gazinen gefagt worden; ſo iſt noch zu bemerfen, daß, . 
wenn kein ordentliches Souterrain darunter ſtatt findet, 
das Fundament unter jeden Unterzugsſtänder ganz nach 
der gegebenen Anweiſung conſtruirt , iſolirt geſtelit werz- 
den kann. Wenn aber ein ordentliches Souterrain dars 
unter angelegt wérden foll, und die Fundamente der 
Unterzugsſtänder nicht füglich im Keller ſelbſt, ſondern 
erſt unter dem Kellerpflaſter verbreitet oder doſſirend ge- 
macht werden fônnen ; ‘ſo müſſen alsdann , und wenn 
das Magazin etwa vier bis ſehs Etagen hoch wers 
den ſoll, dieſe Fundamentpfeiler innerhalb des Souters 
Lains wenigſtens 4 Fuß im Quadrat ſtark ſeyn, und es 
müſſen, \o wohl Behufs der Kappen oder Kreuzgewölbe 
zwiſchen denſelben , als auh zum feſtern Stande 
der Fundamentpfeiler von einem zum andern, Gurtbögen 
geſchlagen „ auf keinen Fall aber muß ein Unterzugs2 
ſtänder auf ein Gewölbe oder Gurtbogen geſeßt werden. 
Die Erfahrung, daß zuweilen einzelne Funda- 
mentpfeiler ſolcher Gebäude dennoch geſunken find, 
ungeachtet man bei Aufmauerung derſelbe ſorgfältig 
genug zu Werke gegangen war, muß in Abſicht des Bau- 
grundes* alle Vorſicht veranlaſſen , indem dadurch die 
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