336 11. Abſchn. Von Aril, u. Cónſtr. ſolch. Gebäude,
Mitte des Steins, - etwa 3 Zoll tief gehenden Zapfens
geſetzt, wie bereits Seite 294 (beim Schuppen )“ ange-
wieſen worden, oder es wird erſt ein ſtarkes Bohlens
ſtú> auf den Sockel gelegt und in ſelbiges der Unterzugs-
ſtánder verzapft, welcheë no< vorzüglicher: iſt, :
Die Unterfegung eines Bohlenftuds unter den Uns
terzugsftänder ift auch da nöthig, wo bei Heinen oder
unbedeutenden Magazinen, anſtatt des Godeld aus
einem Stücke Stein , nur eine bloße Untermauerung der
Unterzugsſränder ſtatt finden ſollte.
Henn wie nun auf das zurück fommen, was Seite
317 wegen Unterwölbung des unterften Bodens in Mas
gazinen gefagt worden; ſo iſt noch zu bemerfen, daß, .
wenn kein ordentliches Souterrain darunter ſtatt findet,
das Fundament unter jeden Unterzugsſtänder ganz nach
der gegebenen Anweiſung conſtruirt , iſolirt geſtelit werz-
den kann. Wenn aber ein ordentliches Souterrain dars
unter angelegt wérden foll, und die Fundamente der
Unterzugsſtänder nicht füglich im Keller ſelbſt, ſondern
erſt unter dem Kellerpflaſter verbreitet oder doſſirend ge-
macht werden fônnen ; ‘ſo müſſen alsdann , und wenn
das Magazin etwa vier bis ſehs Etagen hoch wers
den ſoll, dieſe Fundamentpfeiler innerhalb des Souters
Lains wenigſtens 4 Fuß im Quadrat ſtark ſeyn, und es
müſſen, \o wohl Behufs der Kappen oder Kreuzgewölbe
zwiſchen denſelben , als auh zum feſtern Stande
der Fundamentpfeiler von einem zum andern, Gurtbögen
geſchlagen „ auf keinen Fall aber muß ein Unterzugs2
ſtänder auf ein Gewölbe oder Gurtbogen geſeßt werden.
Die Erfahrung, daß zuweilen einzelne Funda-
mentpfeiler ſolcher Gebäude dennoch geſunken find,
ungeachtet man bei Aufmauerung derſelbe ſorgfältig
genug zu Werke gegangen war, muß in Abſicht des Bau-
grundes* alle Vorſicht veranlaſſen , indem dadurch die
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