Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

  
364 1. Abſchn. Von Anl. u. Conſtr. ſol, Gebäude, 
laſſen. Dieſerhalb iſt an der gedachten, eifernen Welle 
e C, außechalb, di<ht am Gehäuſe an beiden Seiten, 
cin Sperrrad t Fig. D mit einem Sperrhaken anges 
bracht „ ſo daß beim Hinaufwinden die Laſt nie zurúk- 
laufen fann,- und wenn eine Laſt hinab gelaſſen werden 
ſoll, muß zwar der Sperrhaken ausgehoben werden, 
aber im Falle eines zu ſ{<leunigen Ablaufens der Laſt 
fann er fogleich wieder in das Sperrrad greifen, und 
fo die Laft in jedem Puncte der Höhe feſthalten. 
Sollen Laſten bis zu 30 Centnern {wer hiermit 
gehoben werden, ſo múſſen, anſtatt der gezeichneten, 
einfcheibigen Kloben, dergleichen zweiſcheibige ange- 
bracht werden. 
Anm. Es find bereits drei dergleichen Mafchinen allbier 
' serbauet, und die legte derfelben , deren Bearbeitung ſchon 
geläufiger wurde, hat nux 1500 Thaler gekoſtet. 
Wenn es der Raum erlaubt, ſo ſoll am Schluſſe dieſes 
Werks ein detaillirter Koſten - Anſchläg von einem ſolchen 
Krahn erfolgen, : 
/ 
6. 12.1, 
Von den Feuerlöſhungs - Anſtalten bei Magazinen. 
Auch ift auf gehörige Feuerldſ<hungs:An- 
ſtalten bei Magazin: Gebäuden Rüdficht zu nehmen. 
Bon den Zeuerficherheitd - Mitteln, die durch den Mafe 
ſivbau , oder durch feuerfeſten Anſtrich der Hölzer allein 
bewirft werden fönnen, iſt {on im Vorhergehenden ge- 
handelt worden. Wenn aber durch Unvorſichtigkeit im 
Innern, oder duch) Bligſtrahl ein ſolches Gebäude in 
Feuer geräth ; ſo müſſen gehörige Anſtalten vorhanden 
ſeyn, um das Feuer fohneli zu Löfchen; denn mit ders 
gleichen Magazinen gehen nicht nur das Gebäude fon: 
dern oft bedeutende, und nicht leicht wieder zu erfegende 
Borräthe verlohren. Die hierher gehörigen Anftalten und 
Hülfsmittel Finnen ungefähr in folgendem beſtehen, 
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