Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

  
  
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
96 111. Abſchn. V. Geb., welche nur eine einfache 
gemauert, darauf eite Balkendee gelegt, Utd über 
diefer Höhe die lange Scheidemauer bis unfer die Dede 
init möglichft großen Deffnungen überwölbt: Die Ab: 
ſicht der über die Fufterfammern befonderd zu legenven 
Balkeride>e it, um nächft der Beibehaltung eines freien 
Luftzugs quer durch den Stall, dennoch das Futter in 
ven Kammern gegen die Einwirkung der Dünfte von 
dem Viehe, zu fihern. Der Zugang zu dieſem Zwi- 
Schenboden fünnte von der Bodentreppe aus genommen 
werden. Söllte man auf vie Verwahrung des Futters 
in den Kammern gegen die Ausdünſtungen vom Vieh 
weniger Rüdfiht nehmen wollen; fo kann auch der 
Zwiſchenboden über den Futterkammern wegbleiben. 
Mit Beibehaltung des Zwiſchenbodens wird noh 
der Vortheil erhalten, - die $. 125. Fig. 131 bei den 
Schafſtällen beſchriebenen Heuluken bequem anlegen zu 
fünnen, 
Die Zutterfammern Haben unmittelbare Commu- 
ñication mit den Kuh - und Kälberftsllen und mit den 
entweder uberwölbten oder DBalfenkellern unfer den 
Schlaffammern, und zwar vermittelſt Thüren in a. 
Das Profil von den Höhen der Keller und Geſindekam- 
mern iſt Fig. 164 E. 
Die beiden Geſinde -Schlafkammern , jede 16 Fuß 
lang, 103 Fuß breit, 7 Fuß im Lichten hoch, zuſammen 
für 8 Mägde, liegen fo, daß von da aus, bei ver 
Nacht, ſowohl der Kuhſtall, als auch der Jungviehſtall 
genau obſervirt werden können, zumal wenn in die 
Fenſter b b b, iñ jedes eine brennende Laterne geſtellt 
wird. Aus jever Schlaffammer führt eine Treppe nach 
dem Kuhftalle, und eine vergleichen nach der Futterz 
fammer hinunter, weshalb die eine Treppe, welche zu: 
gleich 
  
  
  
   
  
	        
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