Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

    
168 III. Abſchn, V.Geb., welche nur eiñe einfache 
Höhe anzunehmen iſt, und dà, wo Keller ſind, bis zum 
Fußboden darüber, mit guten gebrannten Mauer - oder 
Feldſteinen. gemauert werden , damit keine Feuchtigkeit 
weder von außen noch innen den-Lehmmauern nachs 
fheilig werden kann. 
6, 152, 
Beſchreibung der Anlage: eines Kubſtal'es nah Fig. 165, 
n Fig. 165 ſteht das Vich in drei Reihen nach 
der Länge ve8 Gebäudes. Soll dieſer Stall, wie in: 
dem vorigen Beiſpiele, 80 Stud Kühe und Zuchtitiere, 
und_18 bis 20 Stück Jungvich , nebſt den dazu ge- 
hörigen Kälberſtällen, Futterkammern ‘und Mégde - 
Schlafkammern faſſen können ; fo muß der Stall ohne 
malen cken ohnung 1683 Fuß lang, 442 Fuß tief 
ſeyn. Der Stall Fig. : 64 iſt, ohne das M Nolfenhaus, 
= 1785 Fuß lang und 42 Fuß tief; folglich if der 
*öchehraitm für eine gleiche Anzahl & Bieh , ‘nebſt den 
Futter - und Geſindekammern, in beiden Beiſpielen 
ganz gleich. 
Anm. Der Raum c an beiden Enden des Stalles muß we: 
gen des Zugangs aus den Fatterkammern nah dem einfachen 
Futteraange ofen bleiben, 
Die Futterkammern befinden fichb bier an beiden 
Enden des Stalles, und wenn man bedenkt, daß in 
Fig. 164, um aus der Futterkammer nach dem Futter 
gange zu gelangen, ein Fleiner limweg nöthig ft; fo 
ſcheinen ſelbige in Sig. 165 bequemer zu liegen. Die 
Länge einer jeden der Sutferfammern iſt 19 Fuß 11 Zoll, 
und {hre Breite 16 Fuß 8 Zoll. 
Auch die Schlafkammern , deren jede 10 Fuß 
2 Zoll breit iſt, haben in ſofern eine vortheilhaftere 
Lage, daß man unmittelbar vom Hofe dahin kommen 
  
   
  
  
   
  
   
  
  
    
    
     
   
    
    
    
   
  
  
     
  
  
DE = 
E — 23 C. = 
  
	        
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