Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

    
112 IM. AbfSHn. B.Geb,,weldenür eine einfache 
nen Ställen auf dem Rande, worin fur wenige, und 
dabei ruhige Pferde ſtehen, kann fowohl ver, Gang 
Hinter einer Reihe Pferde, als auch der gemeinfchafts 
liche Mittelgang zwiſchen zwei Reihen Pferde allenfa'is 
nur 5 bis 6 Fuß breit ſeyn, um zwiſ{hen denetwa zus 
rúdtretenden Pferden noch bequem durchgehen zu Füns 
nen. Jn herrſchaftlichen Ställen dagegen, wo {hon 
mehrere und zugleich muthige und unruhige Pferde 
neben einander ftehen, muß jeder einfeitige Gang, der 
Bequemlichkeit uno Sicherheit wegen, wenigſtens 8 bis 
9 Fuß, und wenn efwa die Pferde bei fchlechtem Wets 
ter auf demſelben herum geführt werden follen , oder 
auch bei. einem gemeinfhaftliden Mittelgange, 
12 bis 16 Fuß breit ſeyn. Jn Cavallerie- Pferdeſtällen 
können die Gänge nicht leicht zu breit werden, weil 
nicht nur in dieſe Ställe hinein geritten , ſondern auh 
darin von den Cavalleriſten zu Fuß exercirt wird, um 
die jungen oder neuen Pferde an das Waffengeräuſch zu 
gewöhnen. ; 
Alles dies feheint in Abſicht auf Erſparung- beint 
Bau für diejenige Stellung der Pferde zu ſprechen , wd 
ſolche in zwei Reihen mit den Köpfen nach den Außen- 
wänden ſtehen , wozu in großen Cavallerie- Pferdeſtäl- 
len auh noch -der Vortheil kommt, daß mehr Pferde 
mit einem Mahle Úberſehen, und indem mit deni Futter- 
karren in dem Mittelgange. hinauf:gefahren wurd, die 
Pferde auf beiden Seiten ſchneller abgefüttert werden 
Tonnen. 
Dagegen hat diefe Stellung der Pferde wiederum 
das Nachtheilige, daß erfilich die Fenſter, welche Über 
den Köpfen der Pferde fich befinden, ſehr hoch ſtehen, 
und nur mit vieler Múhe auf- und zugemacht werden 
kónnen. Zweitens: wenn die Ställe nicht ſehr hoch 
ſind, ſo kónnen die Fenſter , da ſie erft über der Naufe 
anfan- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
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