Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

innere Einricht, erf., als Federvieh-Ställe 1c, 125 
  
nicht allein die Abſicht , eine dauerhafte Dede zu erhal 
MR: er ten, (denn dies häffe, wie fehon fehr alte, guf erhalz 
tene Pferdeſtälle zeigen, auch auf andere vorher bes 
“A ſchriebene Arten erhalten werden können ,) ſondern man 
ni ao hat darüber die Wohnungen für die Stallleute angelegt, 
bh welche dadurch zugleich für den Geruch von den Pferden 
vollſtändig geſichert wurden. “ Uebrigens iſ es außer 
allem Zweifel, daß gewölbte Deden im Sommer kühl 
und im Winter warm halten, daher ſie vollſtändig ihrem 
Zwecke entſprechen , nur für gewöhnlich zu kheuer ſind. 
6. 161. 
Sb die Vferdeſtände mit Klinkerſteinen gepflaſtert oder mit Boh- 
len 1c. belegt werden müſſen? 
Das jeder Pferdeſtall , er ſey für Oekonomie - oder 
Staatspferde beſtimmt , beſonders in den Ständen ei- 
nen feiten Fußboden haben müffe, if nicht nur aus 
eben den Srüunden, welche vorhin 6.146 von den Rind- 
“ viehſtállen angeführt worden , ſondern um fo nöthiger, 
weil die Pferde weit unruhiger im Stalle ſtehen, und 
den bloßen Erdboden unter ſich ſehr bald aufſtampfen. 
Es würde auch vorzüglich den- Pferden höchſt nachtheilig 
ſeyn, beſtändig in ihrem Miſt und deſſen Ausdünſtungen 
zu ſtehen „. welcher ſih bald mit der aufgetretenen Erde 
vermiſchen, dadurch einen Sumpf verurſachen, und 
jedesmahl nur mit Wegſtechung einer tiefen Maſſe von 
Erde hinweg geſchafft werden könnte. "Ja es hat auch 
den Nachtheil für die Pferde , daß ſie ſih alsdann ge- 
niren, nieder zu legen; und wenn man folches, da es 
den Thieren fo wohlthätig ift, dennoch bewirken wollte, 
ſo wúrde es nur mit Aufwand einer großen Menge Streu 
geſchehen können. Aus dieſem Grunde wird man auch 
x {werli< einen Pferdeſtall finden, der nicht gepflaſtert 
an DO oder gebohft wäre, außer zuweilen in ſolchen Gaſtſtäl- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.