Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

  
h\ Vo pl 
m ZOE RO 
EEE R i e au... SE E E E20 ER E One SR 7. 20 ME 
176 111. Abſchn, V. Geb, welche nur eine einfache 
éonſeroiren würde, da ſie von der äußern Luft und 
Witterung nicht berührt wird. 
Das aber “ein ſolchèr Stall für Cavalleriepferdé, 
wenn die Gänge zugleich die $. 156 angegebene anſehn- 
liche Breite erhalten ſollen, wenigſtens 43 Fuß tief ers 
bauf werden müßte, iſt allerdings ein wichfiger Grund, 
üm in jedem Falle, wo nicht zugleich Wohnungen über 
den Ställen angelegt werden ſollen, dieſen Vorſchlag 
zu verwerfen. 
Menn nun von den Cavalleriſten immer mehr auf 
einen breiten gemeinfchaftlihen Mittelgang „ als auf die 
fibrigen, mit der vorgedachten Einrichtung verbunde- 
nen, Vortheile geachtet wird: \o ſchlage ich vor, um 
den erftgedachten Zwe, nähmlich die beſſere Conſerva- 
tion der Sronfmauern, zu erreichen, die Krippen und 
Streufaften nach Sig. 174 und 179 Yon der Sronfmauer 
3 Ruß ab, an einer befondern Wand anzulegen, wor 
durd; dann außer dem : Bortheil einer beſſern Naufé und 
eines bequeinern Aufz und Zumachens der Senfter, ein 
freier Luftzug innerhalb längs den Fronten erhalten 
wird, und der Stall überhaupt nur 4 bis 5 Fuß tiefer 
feyn darf, als er ohne dieſe Gänge ſeyn. müßte. 
Man kann zwar dieſer Anlage wiederum den Vors 
wurf machèn , daß ſie wegen der längern Balten, und 
weil beſondere hölzerne Wände lings den Fronten aufs 
gefuhrt werden , um vieles theurer als die gewöhnliche 
Einrichtung ſey. Wenn aber das ſo oft gefeierte Work, 
Erſparung, meiner Meinung nach nicht gemißveutet 
werden \oll: fo muß darunter eine feſte und 
dauerhafte Conſtruction ohne Koſtenver- 
{wendung verſtanden werden; und wenn, wie ich 
glaube, hierdurch die Fronten fih beffer conjerviren 
würden: fo wäre durch dieſe nur etwas toſtſpieligere 
Bauart 
— u . =: 
0/0 RT ER 
Z 
ss 
a 
7 
E
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.