Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

     
  
innere Einricht, erf., als Federvieh-Ställe rc. 183 
iſt dagegen doch’ zu bedenken, daß (wie vorhin. erwähnt 
worden) die Fronten im Stalle eirter baldigen Zerſtd- 
rung unterworfen find, und die gewohnt ichen nicht über- 
wölbten Ställe Feine hinlängliche Unterftügung der ins 
nern Wände des obern Stockwerks (wenigſtens nicht für 
die Brandmauern darin) parbieten ; mithin füllte wenige 
ſtens aus dieſen Gründen eine dergleichen," der ‘guten 
Conſtruction ganz zuwider laufende, Anlage als ganz unz 
zuläſfig betrachtet werden. Denn obgleich, ſowohl Hier 
in Berlin als an andern Orten, dergleichen Wohnuns 
gen zu Kafernen oder für Stallleute'in Stockwerken über 
nicht überwölbfen Ställen ſich befinden: fo’ geben fie 
doch auch fümmtlich, mehr oder weniger, nicht allein von 
Außen an den Fronten, ſondern auch innerhalb durd 
die eingefentten Balfendeden, die deutl lichſten Beweiſe 
für die gedachte Behauptung. 
Erſparung der Keſten für ‘das Dach und Funda- 
ment zu beſonders anzulegenden Wohnungen. verleitet 
oft zu dieſem Mißgriff; zuröéilen wird es aber auch wohl 
dur< Mangel an Bauplägen (beſonders in Städten) 
  
nothivendig/ 2 Wohnungen über den Ställen ‘anzulegen. 
És fey indeß die Veranlaſſung dazu , welche fie wolle, 
fd muß alsvann der Baumeifter auch dahin gehörig 
Sorge tragen, daß: den berührten 1 Nachtheilen fo viel 
als möglich vorgebeugt werde, wohin ganz vorzüglich 
eine zivecfmäßige Unterflüßung der Mittelwände dés 
obern Stocéwerks gehört. Kur ſolche unausweichbare 
Fälle will irh in Folgendem einige Beiſpiele liefern. 
n 819: 178 und 180, "wofelbft "auf «ver er 
vt 
’ e 
Seite ver Stall, und auf der andern. Die darüber befind- 
lichen Söhfulig gezeichnet find, iſ nähmlid oe 
aus aa 100 M EN das die Reuetmausm't der 
% € 
PE als Uber den Unter- 
\ In Sig. Et CO 
  
  
   
   
  
   
    
  
  
  
  
   
   
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.