Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

  
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innere Einriche, erf., als Federvieh- Ställe rc, 191 
wenn ſolche zu ihrer Erholung aus ihrem Stalle gelaſ- 
fen werden, ſo wohl auf den Haupt- als Landgeſtüten, 
jeder einzeln in beſondere kleine Koppeln gebracht. 
Eine ſolche Anſtalt zu vier einzelnen Hengſtkoppelu 
iſt in Fig. 182 vorgeſtellt. Jn der Mitte einer tro>e- 
nen Wieſe oder guten Hütung, mit nahrhaften Sutter: 
Eräufern beftellt, von ungefähr 20 Nuthen im Quadrat, 
wird. auf einem erhöheten euh Plate ein Stalge- 
baude für 4 einzelne Hengſtſtälle errichkek, und die ganz 
ze Koppel in vier einzelne Koppeln vermittelſt hoher und 
ſtarker hôlzerner Zäune abgetheilt, und nur zur nöthi- 
gen Communication mit obigen Thorwegen ver: 
ſehen. Jeder einzelne gleich hfalls völlig abge! ſonderte 
Stall bedarf nur die Stif eines geräumigen Hengft- 
ſtandes das iſt von 7 bis 8. Fuß Breite, 14 bis 16 
Juß Lange, und in einer der Een eines jeden Stal- 
les wird eine Krippe nebſt Naufe angelegt, auch 
muß in dem Gebäude eine Futterkammer vorhanden 
ſeyn, von welcher aus die Knechte nach jedem einzelnen 
Stalle kommen und füttern können. Ein jeder ſolcher 
einzelne Stall hat eine geräumige und wenigſtens 4 
Fuß breite Thür, nach der dazu gehörigen abgeſonder- 
ten Koppel, durch welche die Beſchäler nah Gefallen 
frei aus- und eingehen. Aus dieſem Grunde, und. da 
die Beſchôler nicht gezwungen im Stalle ſehen dürfen, 
daher fich gewöhnlich auch nur bei Nacht und bei \{lim- 
men Wetter oder zur Futterzeit nah dem Stalle bege- 
ben: ſo brauchen dergleichen Ställe auh nicht gepfla- 
ſtert, ſondern bloß mit fetter Erde feſt ausgeſchlagen 
zu ſeyn. Auf dem Boden, zu welchem man vermit- 
telft einer Reiter aus der Fuktterkammer kommt, kann 
das Streuſtroh aufbewahrt werden. Sm einer jeden 
ſolchen Kuppel müſſen Bäume zum Schatten, eine 
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