Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

  
  
- 
innere Einricht, erf., als Federvieh-Ställe2c. 15 
tern zum feſten Verſchluſſe , die innere aber von Gitter- 
werk mit einem Klappthürchen darin , welche lestere der 
Größe der Thiere angemeſſen iſ „ und die fie fih nad 
innen hinein felbft, aufftoßen Tönnen, inden dieſe Fall- 
thúre nur von oben mit Bändern angeſchlagen iſt. Den 
Tag úber läßt man beide Thüxen ofen, damit die Gânſe 
und Enten agus- und eingehen fünnen; gegen Abend 
macht man zuerſt die Gitterthüre mit den Fallthürchen 
zu. Eine. ſolche fleine und ſehr leiht gearbeitete Fall- 
thüre kann auh neben der eigentlichen Stallfhüre ans 
gelegt werden. . Zum nächtlichen Berfchlufe muß dann 
aber auch dieſe eine feſte Thüre von außen erhalten. 
Die Puten und Hühner fißen in ihren Ställen auf 
Gerúſten von verhältnißmäßig ſtarken Stangen über ein- 
ander. Dieſe Gerúſte múſſen vom Fußboden gegen die 
Wände ſo -ſchrág ſtehen, daß die oben ſizenden die untern 
nicht beſchmugsen können. Aus dieſem Grunde läßt ſich 
Die Größe eines Puten - und Hühnerſtalles auch ungefähr 
nach dem Quadrat - Flächeninhalt beſtimmen, wenn man 
fur jede Pute etwa 5 Quadratfuß, und auf jedes Huhn 
etwa 14 Quadratfuß annimmt. - Außer dieſen Gerüſten 
múſſen aber auch noch aus Stroh geflochtene Neſter an 
den Wänden umher, ‚und zwar feft und fo angebracht 
werden, daß ebenfalls. fein Beihmusen Der untern 
Neſter von den obern: herab möglich iſt. Statt der ge- 
flochtenen- Neſter kann man auch rings umher Brett- 
ſiellagen machen, und darauf die Neſter von Stroh an- 
Bringen. Liegen die Ställe hoch, ‚fo werden ſogenannte 
Hühnerfieigen, deren Sproſſen verhältnißmäßig ſtark, 
und beſonders für Puten nicht mehx als 6 bis 8 Zoll 
weit aus einander ſtehen „ angelegt. 
Bei der geringen Höhe -der „ in Fig. 142 und 142 
gezeichneten maſſiven Ställe ſind vie. Thüren und Fen- 
ſter nicht füzlich unterhalb der Mauerlatte zu übermöfe 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.