Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

  
258 IV. Abſchn. Von Anlage u, Conſtruction 
einiges erwähnt worden. Bei der in der vorliegenden 
Anlage angenommenen Wirthſchaft werden wöchentlich 
36 Scheffel , oder jährlich ungefähr 72 Wiſpel Malz 
“eonfumirt, aus deren Abgängen füglih 4 Schfen und 
16 Schweine beſtändig zur Maſt gehalten werden 
fönnen. 
Kr einem mit einem Pultdache gegen den Giebel 
des- Braus und Brennhauſes angebauten maſſiven 
Stallgebäude von 9 Fuß- Höhe im Lichten, ſtehen in 
dem Raume n vier Hchfen;.m ift. ein Gang dahinter, 
aus wel<hem man ſowohl in den Gang o längs vor den 
Schweinfrippen und ın die Schmweinftälepp, (in 
welchen auf jedes Maftfehwein beinahe 12 Quadratfuß 
gerechnet find,) als auch nach der Zutterfammer 1, 
und fo wieder zurück in die Brennerei gelangen kann, 
welches dahin abzwe>t, daß der Brauer ſowohl mit 
- Bequemlichfeit die Braus und Brennerei beforgen, als 
auch die Biehmaftung überſehen kann, 
: Die Futterkammer 1 hat, wenn man etwa no 
mit einer Stufe. aus der Brennerei nach derſelben hin- 
unter tritt, eine überflüffige Höhe von 14 bis 15 Fuß. 
Sollte es dem Brauer, etwa wegen großer Familie, 
oder wenn einige Knechte bei ihm wohnen follen, an 
Platz mangeln: ſo kann über der Futterkammer no< 
ein Entreſol angelegt und von der Brauerwohnung aus 
benugt, oder, wenn dies nicht nöthig feyn jollte, als 
Sutterboden gebraucht werden, 
| $.. 180." | | 
Einiges über die vorbeſchriebenen Brau - und Brennerei-An- 
Tagen, in Hinficht auf gute Conſtruction. 
Es ift ſchon Eingangs dieſes Abſchnitts erwähnt 
worden, daß ein Brauhaus oder vielmehr die Brau- 
ſtube ſelbſt nicht unterwölbt werden müſſe, indem die 
EE EE RT aeg TaT ROO SDE IRE EA 6 72 E TNA e n eer 2M E E VERS Be e: 
u 
— <5 
zo oe 
m = 2. 
= ==» 7 
men 
Mm Fell
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.