258 IV. Abſchn. Von Anlage u, Conſtruction
einiges erwähnt worden. Bei der in der vorliegenden
Anlage angenommenen Wirthſchaft werden wöchentlich
36 Scheffel , oder jährlich ungefähr 72 Wiſpel Malz
“eonfumirt, aus deren Abgängen füglih 4 Schfen und
16 Schweine beſtändig zur Maſt gehalten werden
fönnen.
Kr einem mit einem Pultdache gegen den Giebel
des- Braus und Brennhauſes angebauten maſſiven
Stallgebäude von 9 Fuß- Höhe im Lichten, ſtehen in
dem Raume n vier Hchfen;.m ift. ein Gang dahinter,
aus wel<hem man ſowohl in den Gang o längs vor den
Schweinfrippen und ın die Schmweinftälepp, (in
welchen auf jedes Maftfehwein beinahe 12 Quadratfuß
gerechnet find,) als auch nach der Zutterfammer 1,
und fo wieder zurück in die Brennerei gelangen kann,
welches dahin abzwe>t, daß der Brauer ſowohl mit
- Bequemlichfeit die Braus und Brennerei beforgen, als
auch die Biehmaftung überſehen kann,
: Die Futterkammer 1 hat, wenn man etwa no
mit einer Stufe. aus der Brennerei nach derſelben hin-
unter tritt, eine überflüffige Höhe von 14 bis 15 Fuß.
Sollte es dem Brauer, etwa wegen großer Familie,
oder wenn einige Knechte bei ihm wohnen follen, an
Platz mangeln: ſo kann über der Futterkammer no<
ein Entreſol angelegt und von der Brauerwohnung aus
benugt, oder, wenn dies nicht nöthig feyn jollte, als
Sutterboden gebraucht werden,
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Einiges über die vorbeſchriebenen Brau - und Brennerei-An-
Tagen, in Hinficht auf gute Conſtruction.
Es ift ſchon Eingangs dieſes Abſchnitts erwähnt
worden, daß ein Brauhaus oder vielmehr die Brau-
ſtube ſelbſt nicht unterwölbt werden müſſe, indem die
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