Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Ersten Theils zweite Abtheilung)

   
    
    
     
       
  
   
  
18 IIL Abſchn. -V,Geb., welche nur eine einfache 
in jeder Zelle: fehlt ein Stück vom Fußboden - Brette, 
oder vielmehr es ſteht ſolches von dem hintern Wand: 
brette um 5 bis 4 Zoll zurü>» durch welche Lücke jedes 
Stück miſtên kann; und damit der Miſt von jeder Zelle 
auf den Fußboden der Stube falle, ſind die Zellenreihen 
über einander nach hinten zurüd gebauek. 
Fur Kapaunen und Mafthühner wird eine jede Zelle 
9 bis 10 Zoll breit und ho< , und etwa 1b bis 18 
Zoll lang gemacht. - Für Puten und Gänſe múſſen ſie 
verhältnißmäßig größer, doch immer nur ſo groß ſeyn, 
daß das Thier ſich nicht darin umdrehen kann. Gewöhn- 
lih macht man die Zellen für Gänſe und Puten unten, 
und für Kapaunen, Hühner und Tauben oben. Die Tau- 
benſtallungen können auch viere>ige Gitterkörbe ſeyn. 
Man macht ſie 2 Fuß lang, 2 Fuß breit , und 8 Zoll 
hoch, und läßt ‘oben in der Mitte nur eine kleine Fall: 
thúre von 6 Zoll ins Gevierfe, durch welche man die 
Zauben, deren mehrere in einen folhen Korb kommen, 
einfegen und herausnehmen fann. Auch zur Ginftallung 
junger Hühner kann man dergleichen Körbe gebrauchen. 
Dieſe kurze Beſchreibung dúrfté wohl hinreichend 
ſeyn, um von den Gebäuden und Einrichtungen der 
Maftftälle und Poularderien. einen ungefähren Begriff 
zu erhalten. Wer indeſſen eine Federvieh - Mäftung im 
Kleinen verfuchen will, der kann ſolches auch vermittelſt 
einer Anlage nah Fig. 142, oder auch ſo bewirken, daß 
die Brútung und Mäſtung in einer Kammer neben oder 
Uber der Geſindeſtube gewählt wird , wo denn die übris 
gen Federvieh - Ställe in andern- Gebäuden im Gehöfte 
ſich befinden. Die Anlage der Maſtzellen bleibt aber auch 
in ſolchen Fällen nothwendig. 
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