262 IV. Abſchn. Von Anlage u. Conſtruction
nach alſo die Hdhe der Mauern ſowohl im Lichten als
außerhalb zu berechnen ift. Die Plintenhöhe ift in Fig. San
183 auf 4 Fuß angenommen, um den Kellern dur< D,
hinlänglich große Fenſter das erforderliche Licht zu ge- etiGeb
ben, welches übrigens nach den verſchiedenen Ortsums- der Ch
ftänden zuweilen au mit einer niedrigen Plinte bes von 2
wirkt werden muß. auf ei
Die Srontmauern find in ig. 183 in der erften blaſe
Etage zwei Steine ſtark ; die zweite Etage darf nur bei Aun
äußerſt guter Conſtruction und feſten Materialien einen der
halben Stein fbwächer werden, weil wenig Scheider
wände daſelbſt vorhanden ſind. Das gewölbte Brau-
‘und Malzhaus geht nicht allein mit der reinen Fron- sein
tenftärfe der .erften Etage durch die zweite Etage hinauf,
ſondern die ſämmtlichen Mauern ſind noch innerhalb
mit Bögen, Behufs der Verſtärkung der Widerlager,
verſehen. Die Stärke der. Scheidemauern ift nad Du N
Maafigabe ihrer,mehrern oder mindern freien Länge 2c,
angenommen, und aus der Zeichnung zu erſehen.
Wenn ein folches Braus und Brennerei Gebäude
von Fachwerk, ‚oder. Pife, oder Lehmpagen 2c. erbauet ai
werden ſollte: ſo iſt es in Rückſicht der vielen Näſſe,
welche daſeibſt verſchüttet wird, zwe>mäßig, ſämmtliche
Wände wenigſtens drei Fuß hoch über das innere
Pflaſter mit guten gebrannten Steinen aufzuführen.
Eine nähere Beſchreibung der Conſtruction déx
zum Gebäude feldft gehörigen Theile würde eine unnüge tat
Wiederholung ſeyn ; daher ih, ehe ih zur Beſchreis ged
bung der Anlage und Anfertigung der Darren, Pfan- eine
ten, Blaſen und übrigen Gefäße felbft, übergehe, hier
noch einige andere ausgeführte Brau: und Brennereien, an
von verſchiedenen Größen, duch einfache Entwürfe er:
läutern will.
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