23 UI. Abſchn. V, Geh, welche nur eine einfache
lig gefüttert. *) Zu allem dieſem Behuf iſt die vorge-
dachte Küche, Keller 2c., ſo wie auch eine ausgemauerte
Grube fuür-den Spuühlig erforderlich.
*) Den Sauen, welche ferkeln ſollen, muß kein Spúblig
aus der Brandtweinbrennerei gegeben werden, weil folde
mehrentheiis dann verwerfen.
Daß das gekochte Futter den Schweinen in Trö-
gen verabreicht werden muß, verfteht ſi< von ſelbſt ;
alles übrige frodene oder bloß geftamıpfte Futter, als
Rüben, Kohl ıc., wird ihnen aber blos auf die Sufter-
fennen vorgeworfen, und die Trôge alsdann voll Waſſer
gegoſſen , weil es den Schweinen ihrer hißigen Natur
wegen nie an Waſſer fehlen darf.
Die Anlage der Maſiſtälle, welche, wie {on ge-
dacht, am zwe>mäßigſten der Brandtweinbrennerei (wo
ſolche vorhanden iſt) nahe liegen , unterſcheidet ſich von
den fo eben erwähnten übrigen Schweineſtällen dadurch,
daß ſolche keine Futtertennen erhalten, fondern die
Trôge dergeſtalt gegen die Ställe anliegen , daß die
Schweine, ohne aus dem Stalle gelaſſen werden zu
dürfen , daraus freſſen können, wie weiterhin umſtänd-
licher beſchrieben werden wird. Längs: vor dieſen Tróz
gen muß aber ein, wenigſtens 4 bis 5 Fuß breiter
Gang vorhanden ſeyn, auf welchem die Stampftrôge,
Einbrühbottige ſtehen, und das vorräthig zubereitete
Futter, (welches den Maſtſhweinen am Ende der Mä-
ftung jedvesmahl wenig, aber recht oft verabreicht wird,)
aufbewahrt werden kann. Auf eine Sufterfammer nes
ben den Maftitällen, zur Aufbewahrung und Zuberetz
tung des Schrotes 2c. und auf eine Set- und Tränfgrube,
lestere entweder in der Brenn = oder Brauerei felbft,
oder. in dem Moaftftalle, muß gleichfalls Rückſicht ges
nommen werden.
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