Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
  
Geb, ohne Dachboden, als Gefreidefcheunen sc. . 165 
$. 49, 
Lage der Scheunen. 
Die fchicklichfte Lage der Scheunen bei einem Ge 
höfte erfordert, daß fie auf einem trocknen, etwas er- 
höhten Boden angelegt werden, damit nicht die Erds 
oder andere sufließenve Feuchtigfeiten in ſelbige eindrinz 
gen und dag Getreide verderben. Um in den Tennen beim 
Drefchen und Sichten des Getreides einen guten Luftzug 
zu erhalten, follen die Scheunen mo möglich mit den 
langen Fronten gegen Morgen und Abend gerichtet wers 
den, weil von dort her die mehrſten Winde ſtreichen. 
Auch müſſen die Scheunen eine freie Lage haben, damit, 
ſowohl vom Hofe als vom Felde, bequem in und durch 
die Tenne gefahren werden kann, Wenn aber die Lage 
einer Scheune feine Durchfahrt in beiden Fronten verz - 
ſtattetz ſo wird, anſtatt des Scheunthors, nah dem 
Felde eine hinlänglich große Lücfenöffnung angebracht, 
durch welche ſowohl die Luft beim Sichten des Getreides 
gehörig ſtreichen, als auh beim Einfahren die Deichſel 
des Wagens hindurch reichen , oder wenigſtens niht das 
Fachwerk beſchädigen fann. 
Endlich hat es in wirthfchaftlicher Nückficht vielen 
Nußten, wenn die Scheunen ſo liegen , daß der Landwirth 
ſie von ſeiner Wohnung überſehen kann, daher fie wo 
möglih dem Wohnhauſe gegenüber ihre Stelle haben 
ſollten. 
6350, 
Verſchiedenheit der Bauarten der Scheunen, 
Die Außenmauern der Scheunen können von Holz, 
mit geftaftem oder gemauertem Fachwerk, von 
Feldſteinen, gebrannten Ziegelſteinen, Lehm- 
pyasen, oder aus geffampfter Erde (Pise) aufge, 
führt werden. | 
 
	        
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