Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
176 1. Abſ<n. Von Anlage u. Conſtr. ganz hohler 
hinlänglicher Höhe belegt werden. Eben fo Éônnen die 
Haken zum Einhängen der Thorwege in Lehmmauern 
nicht ihre hinlängliche Feſtigkeit erhalten ; daher es noth- 
wendig iſt, in jedem Thorwege oder jeder TShüre nad) 
Fig, 33 ein verſ<hwelltes und verriegeltes: Gerüſte, wels 
<es mit den obern Lattehölzern verzapft wird, anzubrin- 
gen. Zwiſchen den beiden Schwellen des Gerüſtes fann 
der Raum mit Feldſteinen ausgepflaſtert werden, 
Ferner iſt es bei Lehmmauern nothwendig, überall, 
wo größere Oeffnungen, Behufs der Luftzüge, angelegt 
werden ſollen, ordentliche Zargen von ſchwachem Kreuzs 
holz, mit hinlänglih langen Ohren und Vertiefungen 
(ſiehe Theil I. Fig. 135) zur Befeſtigung derſelben anzu- 
bringen. 
Endlich iſ in Betreff der äußern Schlufgiebel noh 
zu bemerken, was bereits im erſten Theile, Seite 485 
Fig. 160, erwähnt worden, daß, weil ganz bis in die 
Dachſpitze hinauf gehende Giebel von Lehmfteinen nicht 
haltbar ſind, ſolche oberhalb gewöhnlich von Fachwerk 
gemacht , und mit dem, Fig. 160 daſelbſt angegebenen 
Schlaggebrett verſchen werden müſſen. - Es fann 
aber der Dachgiebel auch von ausgemauerten, und mit 
einem halben Stein maffiv verblendetem Fachwerk 
gemacht werden, wenn auch unten der ftärfere Giebel 
ganz von Lehmpaßen, oder noch beſſer gleichfalls von 
Lufétſteinen mit einer Verblendung von z Stein gebranns 
ter Steine gemacht wäre. 
Yon der Bauart der Scheunen aus geſprengten 
Feldſteinen iſt das hinlängliche bereits $. 6 geſagt worden. 
$. 54. 
Von Anfertigung der Tennen oder Scheunfluren. 
Ein guter, feſter und ebener Tennenboden iſ 
in Scheunen einer der vorzüglichſien Gegenſtände y weil 
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