Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Erster Theil)

  
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216 I. Abſchn. Von Anlage und Conf. ganz hohler 
dern beiderlei Arten immer noh Valken, Unterzüge, 
Untersugftänder und Bänder, mitten im Scheunenraume, 
und es wird nad) Fig. 95 nur ein freier Raum im 
Dache gewonnen, Werden aber die Sparren, nad 
Sigur 96, gleich unten auf eine Schwelle geſtellt; fo 
wird in dem Gebäude, nad) dem Wunſche der Oefono- 
men, ein ganz freier Raum erhalten, welcher in; 
deſſen, eben weil alle ſonſt gewöhnlichen Berbandftücke, 
als durchgehende Balken 1c darin vermieden werben ſol; 
len, nun auch mit deſto mehr Vorſicht conſtruirt werden 
muß. 
Der in Figur 96 A entworfene Verband einer 
Bohlenſparren - Scheune ſtellt auf der einen Hälfte einen 
Binder, und auf der andern ein feergefpärr, 
beide gegen eine Fronte von Fachwerk, Fig. 96 B aber 
einen dergleichen Binder gegen eine maffive Umfaß 
fungsmauer vor. Dieſe Scheune iſt ¿wiſchen den 
Schwellen der Sohlenfparren, alfo im Lichten, 40 Fuß 
tief, Die Umfaffungswände find, von der Erde an, mit 
Inbegriff der Balfenhöhe, 15 Fuß 10 Zoll hoh, um 
die nöfhige Höhe der Einfahrtsthormege für herrſchaft; 
lihe, große Erntewagen auf die gewöhnliche Art zu 
erhalten, welches aber bei der Confiruction in Form der 
Bohlendächer auch) auf eine andere Art, mit niedrigen 
Umfaffungswänden, wie weiterhin vorkommen wird, zu 
erhalten iſt, 
Um nun das Dachrecht nicht zu flach zu machen, 
fo iſt ſolches, von der Balkenhöhe bis in die außerſte 
Spige, 19 Fuß hoch angenommen 9 Etwa 15 Zoll 
darunter liegt die Spie a der Bohlenſparren. Die 
Schwellen liegen, zur beſſern Conſervation derſelben, 
2 Fuß über der Erdfläche, und find, ſo wie die Breite 
der Bohlenſparren, 16 Zoll breit augenommen, Drei 
Zoll von der Vorderkante der Schwellen zurü>k, ſtehen 
  
  
Zum 
  
 
	        
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