866 II. Abfchn. Bon Anlage u. Conſtr, ſolcher Geb. ,
ſtalt unanwendbar wird , oder da bei unvorfichtiger Ya
handlung dieſer Anſtalt dem Gebäude viel nachtheilige
Nâſſe: zugeführt werden kannz ſo iſt es dieſer Rüſicht
wegen beſſer, die Gebäude, wenn es irgend mögli iſ,
niedriger zu bauen, und folgende, beſſere Feuerlöſchungs-
Anſtalt anzubringen.
Liegt das Gebäude nahe oder längs dem Waffer, ſo
kann auf dieſem eine Prahmſpriße angelegt, und mit
dieſer die Feuerlöſchung des ganzen Gebäudes beſtritten
werden. Liegt es niht nahe genug am Waſſer, oder hat
es eine ſo bedeutende Höhe oder Tiefe, daß 100 Fuß
Schlauch an der Prahmſpriße nicht mehr überall hinreis
chen fönnenz ſo muß noch eine große Landſpriße vorhan-
den ſeyn, und bie Prahmfprige wird nur als Waſſerzue
bringer zur Landſpriße gebrauht. Fm Winter muß um
die Prahmſprißen herum fleißig aufgeeiſet werden.
Anm. Die nähere Beſchreibung einer folhen Prabmfprige fine
det ſih unter andern auch in den Sammlungen nüßg-
liher Auffäge 2., die Baukunſt betreffend,
Jahrgang 1798 im erſten Bande,
Wenn aber ein Gebäude fo entfernt vom Waſſer
liegt, daß eine Prahmſpriße niht mehr als Zubringer
benußt werden fann, und wenn das Terrain, worauf
das Gebäude ſteht, ſih nicht viel mehr als 12 bis 14 Fuß
über dem Grundwaſſer befindet, kann noch auf folgende
Art für die zur Feuerlöſchung erforderliche Waſſermenge
geſorgt werden. Man lege nämlich nahe am Gebäude
einen, 10 bis 12 Fuß im Durchmeſſer weiten, und 12 bis
14 Fuß Waſſertiefe enthaltenden, gemauerten Brunnen
an, führe die Aufmauerung bis zur Oberfläche der Erde
hinauf, und belege die Oeffnung mit einem Fußboden
von ſtarken Bohlen, welcher leßtere gegen den Winter
auch noh mit Miſt belegt wird, um den Froſt abzus
halten.