Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

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innere Einrichtung erf.z als Federvieh-Ställe . 183 
iſi dagegen doch zu bedenken, daß (wie vorhin erwähnt 
worden) die Fronten im Stalle einer baldigen Zerſtörung 
unterworfen ſind , und die gewöhnlichen nicht überwölb- 
ten Ställe keine hinlänglic<he Unterſiüßung der innern 
Wände des obern Stockwerks (wenigſtens nicht für die 
Brandmauern darin) darbieten; mithin ſollte wenig- 
ſtens aus dieſen Gründen eine dergleichen, der guten 
Conſtruction ganz zuwider laufende, Anlage als ganz 
unzuläſſig betrachtet werden. Denn obgleich , ſowohl 
hier in Berlin als an andern Orten, dergleichen Woh- 
nungen zu Kaſernen oder für Stallleute in Stockwerken 
úber nicht überwölbten Ställen ſich befinden: ſo geben ſie 
doch auch ſämmtlich, mehr oder weniger, nicht allein von 
außen an den Fronten , ſondern auch innerhalb durch die 
eingeſetzten Balkendecen „ die deutlichſten Beweiſe für die 
gedachte Behauptung. 
Erſparung der Koſten für das Dach und Fundament 
zu beſonders anzulegenden Wohnungen verleitet oft zu 
dieſem Mißgriff z zuweilen wird es aber auch wohl durch 
Mangel an Bauplätzen (beſonders in Städten)- nothwen- 
dig, Wohnungen über den Ställen anzulegen. Es ſey 
indeß die Veranlaſſung dazu , welche ſie wolle, fo muß 
alsdann der Baumeiſter auh dahin gehörig Sorge tra- 
gen, daß den berúhrten Nachtheilen fo viel als möglich 
vorgebeugt werde, wohin ganz vorzüglich eine ¿we>mä- 
ßige Unterſtüßung der Mittelwände des obern Stod; 
werks gehört. Für ſolde unausweichbare Fälle will ich 
in Folgendem einige Beiſpiele liefern. 
Jn Fig. 178 und 180, wofelbft auf der einen Seife 
der Stall, und auf der andern die darüber befindlichen 
Wohnungen gezeichnet find, iſ namlich zuerſt aus Fig. 
180 zu erſehen, daß die Feuermauern der obern Woh- 
nungen niht anders, als úber den Unterzügen im Stalle 
angelegt werden fünnen. Sn Fig. 178 dagegen, WO die 
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