Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
184 111, Abſchn. Von Geb,, welche nur eine einfache 
Pferde mit den Köpfen gegen die Mittelwand ſtehen, und 
wenn, wie hier, die Krippen in einer ſehr ſtarken Wand 
angelegt ſind, laſſen ſich die obern Feuermauern ſchr gut 
und ſolide anlegen, auch die Feuerröhren aus der Mitte 
des Dachs heraus führen, Es if zwar ein ſolches tiefes 
Gebäude Foftfpieliger und des langen Holzes wegen nicht 
aller Orten auszuführenz allein übrigens verdient dieſe 
Anlage nicht allein in Abficht der Feſtigkeit und Dauerhaf- 
tigfeit den Vorzug vor der in Fig, 180, ſondern auch um 
ſo mehr deßhalb, da hier die Pferde nicht mit den Köpfen 
gegen die Fronten ſtehen, und daher die Mauern aud) 
niht ſo leicht augmwittern werden. Soll und muß indeß 
ein Stall nach Sig. 180 ausgeführt, und follen auch nicht 
maffive Pfeiler und Gewölbbögen, welche allerdings meh- 
rern Plas erfordern, anſtatt der hölzernen Unterzugsſtän- 
der angelegt werden: ſo müſſen nach Fig. 180 ſämmtliche 
hölzerne Pilarſtiele als Unterzugsſtänder hinauf gehen, 
anflatt folches nach Fig. 178 nur bei einem um den andern, 
und insbefondere da nothwendig iſt, wo oben die hölzer; 
nen Wände darauf ruhen. Ferner müffen aledann die 
Unterzüge und Unterzugsftänder recht ſtaré gewählt, und 
ſowohl ſandſeinerne Sockel als auch ſtarte Fundamente” 
darunter angelegt werden, 
Es find aber vergleichen Gebäude deſſen ungeachtet 
niht das, was nach den Regeln einer guten Conftruckion 
mit Recht vorausgeſeßt werden follte; denn nicht nur 
müſſen ſämmtliche Scheidewände von Fachwerk ſeyn, und 
die etwa nôthigen maſſiven Theile derſelben (in der Nähe 
der Oefen) auf Balken ſtehen, ſondern es ſteht auch die 
ganze Maffe von Mittels und Scheidewänden , nebft den 
zufälligen Belaflungen, nur auf einem mit zu wenigen 
Scheidewänden verbundenen untern Naume, welches 
allerdings dem eigentlichen Begriffe von Feſtigkeit nicht 
  
  
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