Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
  
  
  
188 111, Abſ<n. Von Geb., welche nur eine einfache 
„Srögen und abgetheiften Umzäunungen für die Füllen 
„und trächtigen Stuten verfehen, Es beſteht aus, einer 
„Menge Stuten und. Füllen, bei welchen aber keine 
1,Hengſte, wie bei ganz wilden Geſtüten, ſind. Dieſe 
„„werden nur zur Beſchälzeit- unter ſie gelaſſen, und 
„wenn dieſe vorüber iſ',- wieder aufgeſtallt. Die ganz 
„jungen Füllen, welche das Jahr über gefallen find, 
„nebſt den ein = und zweijährigen, werden zu Winters 
„anfang in den Stall gebraht, und den Winter bins 
„„dur< gefüttert; zum Frühjahr aber wieder unter die 
¡im Winter draußen gebliebenen Stuten Und drei = big 
„vierjährigen Füllen gethan. Auch werden fünmtliche 
„im Winter draußen bleibende Stuten und Füllen mit 
„Stroh und Heu gefüttert, 
„Ein zahmes Geftüt befteht aus einer beftimmten 
‚und auserlefenen Anzahl von Stuten und Hengſten, 
„welche in einer dazu ſchi>lihen und fruchtbaren Ge- 
„gend, auf einem großen, wit genugfamer Weide, 
„Ställen und Gebäuden für Pferde, Auffeher,  Wärter 
„and den Roßarzt verfehenen Plage, eingeſchloſſen find. 
„Die Stuten werden in zahmen Geftüten durch eine be- 
e,ſtimmte und zur Beſchälzeit auf das Geſtüt gebrachte 
„Anzahl Hengſte, vermittelſt der Handbeſchälüng , be- 
legt. Sic bloiben mit allen Füllen. den Winter über 
¡bei guter Verpflegung in den Ställen, im Sommer 
‚aber werden fie unter der Aufficht eines Hirten auf die 
„Weide gethan , und nur bei ſehr ungünſtiger Witterung 
edes Nachts eingetrieben, 
„Mit einem Milita irgeſtüte hat es folgende Be- 
„wandtniß: Wenn die Cavallerie Mangel an Pferden 
„leidet, und der Sandesfürft Feine befommen Fann: To 
„werden die taugli<hſten und fchieflichften Stuten des 
„Regiments ausgezeichnet, in der Beſchälzeit zum Sta- 
be geihict, und daſelbſt von einer herbei gefchafften 
„beſtimmten Anzahl Beſchäler durch die: Handbeſchä- 
„lung belegt, Nach dem Befchälen werden die Stuten 
„wieder zu ihren Esfadrons zurück, gefihiett, wo dieje= 
„migen, welche trächtig geworden find, bis zum zehnten 
„Monat Dienfte thun, alsdann aber bis zur Geburt 
„wicht mehr zum Dienſte gebraucht werden. Nach der 
  
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