198 IV. Abſchn. Von Anfertigung der Braugeräthe,
Vierter Abſchnitt.
Bon Brauereien, Brennereien , Darrhäu-
ſern, nebſt dazu gehörigen. Geräthen,
A. Von der Anlage und Conſixuetion
der Brau- und Brennerei-Gebáude.
$. 1 70.
Bier brauen heißt, ‘aus dem gemalzten und
nachher gefchrofeten Getreide, durch Hülfe des Einmei-
ſhens mit warmen Waſſer und nachherigen Aufgießeng
ſiedenden Waſſers alle Kräfte auSziehen, und aus dem .
erhaltenen Extrakt dur Éunſtmäßige Zuſäße von Hopfen,
Spiritus Vini ; Hefen 2c. einen geſunden wohlſhmecken-
den Trank bereiten.
E83 ergeben fi) aber hierbei unendlich viele Inter
ſchiede in den Verfahrungsarten des Malen, der Zubes
reitung des Hopfens, des Kochens, der Verſchiedenheit
des Waſſers, des Getreides, der vielleicht fonft noch bei
zumifchenden Jngredienzen, des Klima's ¿c., ſo daß bie
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