Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
  
198 IV. Abſchn. Von Anfertigung der Braugeräthe, 
  
Vierter Abſchnitt. 
Bon Brauereien, Brennereien , Darrhäu- 
ſern, nebſt dazu gehörigen. Geräthen, 
  
A. Von der Anlage und Conſixuetion 
der Brau- und Brennerei-Gebáude. 
$. 1 70. 
Bier brauen heißt, ‘aus dem gemalzten und 
nachher gefchrofeten Getreide, durch Hülfe des Einmei- 
ſhens mit warmen Waſſer und nachherigen Aufgießeng 
ſiedenden Waſſers alle Kräfte auSziehen, und aus dem . 
erhaltenen Extrakt dur Éunſtmäßige Zuſäße von Hopfen, 
Spiritus Vini ; Hefen 2c. einen geſunden wohlſhmecken- 
den Trank bereiten. 
E83 ergeben fi) aber hierbei unendlich viele Inter 
ſchiede in den Verfahrungsarten des Malen, der Zubes 
reitung des Hopfens, des Kochens, der Verſchiedenheit 
des Waſſers, des Getreides, der vielleicht fonft noch bei 
zumifchenden Jngredienzen, des Klima's ¿c., ſo daß bie 
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