240 IV. Abfehn, Don Anlage und Conſtruction
Glasausfüllung aud) noch, beſonders na< der Sonnen
ſeite, Senfterladen erhalten, um die Sonnenwärme
im Sommer möglichſt abzuhalten. Sollte eine Seite
des Brauhauſes gegen Süden liegen müſſen: fo ift
es beſſer, daſelbſt entweder weniger Fenſter zu machen,
oder ſolche mit Jalouſien, wie bei den Magazinen ge-
zeigt worden, zu verſehen. Die Breite der Fenſter iſt
mit 3 Fuß hinlänglichz die Breite der innern Thüren aber
muß wenigſtens 4 Fuß oder ſo groß ſeyn, daß große Fäſ-
ſer bequem durchgebracht werden können. Die Haupt-
eingangsthür muß wenigſtens 5 Fuß breit ſeyn. Wird
ein Bierkeller angelegt: ſo muß derſelbe, außer einer
Communication mit dem Brauhauſe, auch noch einen be;
ſondern, wenigſtens 4 Fuß breiten , Kellereingang von
außen erhalten. Der Branntwein kann in einer Kam-
mer úber der Erde aufbewahrt werden, wenn dazu tein
beſonderer Kellerraum vorhanden ſeyn ſollte. 9
120%
Ausmittelung der Räume im Brauz und Brennhaufe, auch der
Größe der Gefäße für einen beftimmt angenommenen Fall.
Um die bisher erwähnten Regeln bei Brau - und
Brennerei Anlagen durch einige Beiſpiele deutlicher zu
machen, will ih zuerſt eine in ſehr lebhaftem Betriebe
ſtehende Brau- und Brennerei, und hernach eine etwas
Éleinere, beſchreiben, woraus fidy die Anwendung der
hierbei obwaltenden Regeln für noh Éleinere Anlagen
von ſelbſt ergeben wird.
Fh nehme daher zuvörderſt eine Brauerei an, in
welcher jährlich ungefähr 56 bis 57 Mal, und zivar
- jedesmal aus 2 Wifpel Mal; 32 Tonnen Bier (alſo aus
12 Scheffel 1 Tonne) gebrauet, !und dabei außer dem
keifchbottich noc) ein Zapfbortich sc. angewendet wer
den
ET Tee