Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
258 IV. Abſ{n. -Von Anlage und Conſtruction 
einiges erwähnt worden. Bei der in ber vorliegenden 
Anlage angenommenen Wirthſchaft werden wöchentlich 
36 Scheffel, oder jährlich ungefähr 72 Wiſpel Malz 
conſumirt, aus deren Abgängen fuügli<h 4 Ochſen und 
16 Schweine beſtändig zur Maſt gehalten werden 
fönnen. 
Sn einem mit einem Pultdache gegen den Giebel 
des Braus und Brennhaufes angebauten maffiven Stall 
gebäude von 9: Fuß Höhe im Lichten, ſtehen in dem 
Naume n vier Ochſen; m iſt ein Gang dahinter, aus 
welchem man ſowohl in den Gang 0 längs vor den 
Schweinekrippen und in die Schweineſtälle pp, (in 
welchen auf jedes Maftfchwein beinahe 12 Quadratfuß 
gerechnet find,) als auh nach der Futterkammer 1, und 
ſo wieder zurü> in die Brennerei gelangen kann, wel, 
ches dahin abzwe>t, daß der Brauer ſowohl mit Be 
quemilichteit die Brau - und. Brennerei beſorgen, als 
auch die Viehmaſtung überſehen Fann. 
Die Futterkammer 1 hat, wenn - man etwa noh 
mit einer Stufe aus der Brennerei nach derſelben hin, 
unter tritt, eine überflüſſige Höhe von 14 bis 15 Fuß. 
Sollte es dem Brauer , etwa wegen. großer Familie, 
oder wenn. einige Knechte bei ihm wohnen ſollen, an 
Plaß mangeln: fo kann über der Futterkammer noh 
ein Entreſol angelegt und von der Brauerwohnuung 
aus benußt, oder, wenn dies nicht nöthig feyn ſollte, 
als Futterboden gebraucht werden. 
$. 180. 
Einiges über die vorbeſchriebenen Brau - und Brennerei - Anlagen, 
in Hinſicht auf gute Conſtruction. 
Es iſt _ſ<on Eingangs dieſes Abſchnitts erwähnt 
worden, daß ein Brauhaus oder vielmehr die Brau- 
ſtube felbft nicht unterwölbt werden müffe, indem die 
1 ur 
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