Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

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18 111. Abſchn. Von Geb, , welche nur eine einfache ; 
Zelle fehlt ein Stü>k vom Fußboden - Brette, oder viel; 
mehr es ſteht ſolches von dem hintern Wandbrette um 3 
bis 4 Zoll zurück, durch welche Lücke jedes Stück miſten 
fannz und damit der Miſt von jeder Zelle auf den Fußbo- 
den der Stube falle, ſind die Zellenreihen über einander 
nach hinten zurü> gebauet. h 
Für Kapaunen und Mafthühner wird eine jede Zelle | ji 
9 big 10 Zoll breit und hoch, und etwa 16 bis 18 Zoll | 
lang gemacht. Für Puten und Gänſe müſſen ſie verhält- ö 
nigmäßig größer, doch immer nur ſo groß ſeyn, daß das 
Thier ſich nicht darin umdrehen kann. Gewöhnlich macht au 
man die Zellen für Gänſe und Puten unten, und für 8a ; 
paunen, Hühner und Tauben oben, Die Taubenſtalz- Ki 
lungen können auh viere>ige Gitterkörbe ſeyn. Man 
macht fie 2 Fuß lang, 2 Fuß breit, und 8 Zoll hoh, und 
läßt oben in der Mitte nur eine fleine Sallthüre von 6 Zoll 
ins Gevierte, durh welche man die Tauben, deren nich: 
  
rere in einen ſolchen Korb fommen, einfegen und heraus- i 
nehmen kann, Auch zur Einſtallung junger Hühner kann > 
man dergleichen Körbe gebrauchen. | h 
Dieſe Furze Befchreibung dürfte wohl hinreichend G 
ſeyn, um von den Gebäuden und Einrichtungen der Maſts E 
ftalle und Poularderien einen ungefähren Begriff zu erhal- 5 
ten. Wer indeſſen eine Federvieh -Mäſtung im Kleinen a 
verſuchen will, der fann ſolches auch vermittelſt einer Anz is 
lage nach Fig. 142, oder auch ſo bewirken , daß die Brü- M 
fung und Mäftung in einer Kammer neben oder über der E 
Geſindeſtube gewählt wird, wo denn die übrigen Federz vj 
vieh -Ställe in andern Gebäuden im Gehöfte ſich befinden. ſe 
Die Anlage der Maſizellen bleibt aber auch in ſolchen Fäl- . 
len nothwendig. " 
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