Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils zweite Abtheilung, Zweiter Theil)

  
  
  
324 IV. Abſhn. Von Anfertigung der Braugeräthe, 
„Kanäle d d wieder herauf nad) dem verſchloſſenen 
„Schornſtein.“ 
„Beim Holzbrande muß dieſe Pfanne 15 bis 18 
„Zoll Hoch über dem Roſt ſtehen, beim Torfbrande aber 
„nur 1 Fuß, Einheizung und Aſchenfall müſſen mit 
„eiſernen Thüren verſehen ſeyn.““ 
*) Um hierbei das Verbrennen der Seiten der Pfanne möglichſt 
zu verhindern, dürften die Einſchnitte oder Kanäle an den 
Seiten nur fo hoch reichen, als die Flüſſigkeit in der Pfanne 
gewöhnlich ſteht. 
Sollte dieſe Anlage no< mehr vereinfaht Wer 
den: ſo müßten auch die herab führenden Kanäle weg; 
fallen, und das Feuer aus den Geitenfanalen Fönnte 
dann nur in zwei Kanäle zuſammen gezogen, und uns 
mittelbar in den Schornſtein geführt werden, welches 
freilih immer noh beſſer ſeyn würde, als da, wo das 
Feuer unmittelbar von dem Heerde hinweg nach hinten 
in den Schornſtein fährt, Welche Verſchwendung der 
Hite und des Brennmaterials hierbei obwaltet, braucht 
wohl nicht näher nachgewieſen zu werden. Freilich wer- 
den die Einfältigen es immer noh bequemer finden, 
wenn. ſie ſih um Oeffnung und Verſchließung der Schie- 
ber nicht befümmern dürfen, ſondern, wenn es hier 
nâchſt an Hiße mangelt, fie zu allen Zeiten, und ohne bez 
ſorgt zu ſeyn ,„. daß die Hiße der Feuerung Schaden thue, 
immer nur nachlegen fönnen. Yn der Natur iſt es aber 
nun einmal fo: nur dur<h mehrere Kraft kann eine 
größere Laſt gewaltige, nur durch mehrere Mühe fürs 
nen mehrere Vortheile erzielt werden. 
*) Es ift mir gar wohl befannt, daß mancher Gutsbefiger mit 
dem beiten Willen, die Holzerfparung hierin zu befördern 
(aus Eigenſinn ‘oder Unwiſſenheit derjenigen Leute, die mit 
den Feuerungen umgehen müſſen) nicht vermag. Für ſolche 
Veſizer wäre die lekte Manier zur Anlegung der Braupfan- 
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