314 Zweiter Abfchnier.
ver ſehr feſt fchließen, und auf keinen Fall eher Erde einneh-
men, als bis man es verlangt und ihn Öffnet. Auch giebt
der Bohrer wohl an, wenn derſelbe auf eine feſte Sandſhicht
trifft, indem derſelbe alsdann ſtehen bleibt, allein man weiß
doh immer no< niht, wie di> die feſte Sandſchicht ift, und
wenn ed denn zum wirklichen Aufgraben kommt, findet fih
vielleicht, daß diefe Sandfhicht niht mähhtig genug war, fone
dern baß fie wieder weichere Erdarten unter fich hatte,
Man Fann alfo nad) der mühjamfien Unterfuchung mit dem
Bohrer nod) immer nicht von der Tiefe und Beſchaffenheit des
Grundes beſtimmt urtheilen , daher bleibt in allen Fällen das
Aufgraben, wenn es irgend angeht, das möglichſt ſicherſte Mit-
tel, um einen Baugrund vorher, theils wegen des Entwurfs
zum Gebäude, theils wegen Beftimmung der Koſten zu prüs
fen; jedod wird man es hiemit auf keine Weiſe zu einer
haarſcharfen Gewißheit bringen, daher auf die Fundamente eher
etwas zu viel als zu wenig gerehnet werden muß.
Bei. einem kürzlich" hier in Berlin ausgeführten Baue fand
man z.B. bei der gewöhnlichen Unterſuhung mit dem Erd-
bohrer, nachdem man bis aufs Grundwaſſer aufgegraben hatte,
achtzehn Fuß hoh Füllerde, - ein und einen hulben Fuß die
Schlammerde, zwei Fuß hoh Torf, und endlich reinen Fluß-
fand, in welchem der Bohrer ſtehen blieb, Man hielt dies
für die in der Tiefe fortgehende feſte Erdlagez allein bei dem
Baue ſelbſt fand fi dieſe Saudlage nur zwei Fuß di>, und
unter ſelbiger wiederum neun bis zehn Fuß tief Torfmafſſe,
und unter ſelbiger Letten, ſo- daß das Fundament drei und
dreißig Fuß tief herausgeführt werden mußte. Ein Beweis,
wie wenig man fich bei dergleichem Grunde auf die gerwdohn-
liche Unterſuhung verlaſſen könne, und daß es beſſer ſei,
glei. eine Stelle des Grundgrabens abfagweife völlig aufs
zugraben,
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Verſchiedene Lagen des feſten Grundes,
Der feſte Grund findet fich
a) entweder glei<h auf der Oberfläche der Erde,