316 Zweiter Abſchnitt,
Bei den Pfahblroſten oder Pilotagen müſſen die
Hfähle bis zu einer faſt abſoluten Feſtigkeit einge:
rammt werden.
Die bei den liegenden Roſten auf die Erde ſelbſt
zu ſtrékenden Balken oder diejenigen, welche bei den
Pfahlroſten auf die Pfähle aufgekämmt werden, müſs
ſen mit ihrer Bebohlung niemals über den niedrigſten
Stand des Grundwaſſers gelegt werden; dahingegen iſt
es auch nicht nöthig, felbige tiefer als etwa einen Fuß
unter den gedachten niedrigſten Waſſerſtand zu bringen.
Um des niedrigſten Waſſerſtandes gewiß zu ſeyn,
muß man auch darauf ſehen, ob es wol der Fall ſeyn
Ffönnte, daß dur Ableitung eines etwa in der Nähe
des Baues befindlichen Gewäſſers der Waſſerſtand des
Grundwaſſers erniedrigt werden könnte, alsdann muß
man nah diefer Maaßgabe tiefer gehen, damit die
Roſthölzer beſtändig im Waſſer, oder wenigſtens im
feuchten Grunde liegen; denn es iſt bekannt, daß das
Holz in tro>ner Erde bald verfault , wohingegen man
demſelben in einer beſtändig naſſen und feuchten Lage
faſt cine immerwährende Dauer zuſchreiben kann. Man
weiß auch, daß das Holz, welches bald naß, bald
trocfen wird, der Fäulniß am mehrflen unterworfen iſt,
wesha!b ein Roſt am wenigſten ſo gelegt werden muß,
daß derſelbe bald angenäßt, bald trocden werben kann,
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Bon der Wahl der liegenden oder der Pfahlroſte.
Man wird leicht einſehen, daß die Bfahlrofte,
wegen bes dazu erfoberliden vielen Holzes zu den
Hfählen, und wegen des Einrammens derſelben ſehr
koftbar find, und fie find alſo bei dem Häuferbau
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