Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
  
  
  
  
  
  
316 Zweiter Abſchnitt, 
Bei den Pfahblroſten oder Pilotagen müſſen die 
Hfähle bis zu einer faſt abſoluten Feſtigkeit einge: 
rammt werden. 
Die bei den liegenden Roſten auf die Erde ſelbſt 
zu ſtrékenden Balken oder diejenigen, welche bei den 
Pfahlroſten auf die Pfähle aufgekämmt werden, müſs 
ſen mit ihrer Bebohlung niemals über den niedrigſten 
Stand des Grundwaſſers gelegt werden; dahingegen iſt 
es auch nicht nöthig, felbige tiefer als etwa einen Fuß 
unter den gedachten niedrigſten Waſſerſtand zu bringen. 
Um des niedrigſten Waſſerſtandes gewiß zu ſeyn, 
muß man auch darauf ſehen, ob es wol der Fall ſeyn 
Ffönnte, daß dur Ableitung eines etwa in der Nähe 
des Baues befindlichen Gewäſſers der Waſſerſtand des 
Grundwaſſers erniedrigt werden könnte, alsdann muß 
man nah diefer Maaßgabe tiefer gehen, damit die 
Roſthölzer beſtändig im Waſſer, oder wenigſtens im 
feuchten Grunde liegen; denn es iſt bekannt, daß das 
Holz in tro>ner Erde bald verfault , wohingegen man 
demſelben in einer beſtändig naſſen und feuchten Lage 
faſt cine immerwährende Dauer zuſchreiben kann. Man 
weiß auch, daß das Holz, welches bald naß, bald 
trocfen wird, der Fäulniß am mehrflen unterworfen iſt, 
wesha!b ein Roſt am wenigſten ſo gelegt werden muß, 
daß derſelbe bald angenäßt, bald trocden werben kann, 
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Bon der Wahl der liegenden oder der Pfahlroſte. 
Man wird leicht einſehen, daß die Bfahlrofte, 
wegen bes dazu erfoberliden vielen Holzes zu den 
Hfählen, und wegen des Einrammens derſelben ſehr 
koftbar find, und fie find alſo bei dem Häuferbau 
  
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