342 Dritter Abſchnitt.
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Bon Beftimmung ber Unterbreite der Fundamente,
Die untere Breite der Grundmauern oder Fun-
damente, wird jederzeit etwas größer als die obere
angenommen, und zwar werden bei gewöhnlichen Fällen
auf jeden Fuß Höhe, 2 bis 3 Zoll zur Doßirung an-
genommen. Der Grund davon und die Vorſichtigkeits-
regel, Daß nämlich, je geringer die Dichtigkeit des Erd-
reichs iſ, deſto größer die Grundfläche des Fundas
ments ſeyn müſſe, iſt bereits in dem 113ten $. ange-
führt worden.
Gemeiniglih findet man dieſe Verbreitung nach
ſchrägen geraden Linien gezeihnet, wie Fig. 75 zeigt,
Es ift aber beſſer, und in Abſicht des feſten Strandes
der Mauern einerlei, wenn die Grundmauern, nach
Fig. 706, abſaßweiſe aufgeführt werden, weil nah er-
ſerer Art die Arbeit wegen des Zuhauens der Steine
mühſam iſt, vorzüglich bei Grundmauern unter ein-
zelne Pfeiler, die von allen vier Seiten abgeſchrägt
werden müßten.
Die unterſte und breiteſte Anlage eines Fundaments
bis an den exſten Abſaß , wird das Banquet des
Fundaments genannt. Bei Mauern von Bruch- oder
Feldſteinen wird dieſes Banquet! vorzügli<h aus den
größten und lagerhafteſten, d. i. ſol<hen Steinen ge-
mauert, welche wenigſtens eine ziemli<h gerade Seite
heben, um damit recht feſt zu liegen, Bei der abſaßz-
weiſen Aufführung der Grundmauern Fünnte eingewandt
werden, daß die Erdfeuchtigkeiten und Näſſe ſich in
den Ecken, welche die Abſätze bilden , zu ſchr aufhal-
ten, und die Steine mürbe machen würde,
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