Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
  
  
  
  
  
  
44 Erſter Abſchnitt. 
hat ſogar bemerkt, daß, ſobald ein Brand in Rauche 
fángen und Schornſteinen entſianden, die gebrannten 
Steine erglühen, daß man dieſes aber von den ſoges 
nannten ungebrannten Luftſteinen niht zu befürchten 
habe, vielmehr kann man verſichert ſeyn, daß ein von 
dergleichen Steinen aufgefährter Schoxnſtein jeden 
Brand ausdauern werde *)., / 
Zu Aufführung der Schornſteine, wenigſtens in 
gemeinen Landgebäuden, iſt der Gebrauch der Luftſteine 
auch ſhon fo allgemein, daß es dieſerhalb Feiner weis 
tern Empfehlung bedarf. Weniger aber ſcheint man 
noh zur Zeit tie ſhon vorhandenen Beiſpiele nahah=- 
men zu wollen, nämlid) die Luftſteine zu Aufführung 
der innern Scheidewände, und noh weniger zu den 
Auffenwänden zu gebrauchen. 
Unterſucht man die Feſtigkeit eines aus gutem, 
das iſt, nicht zu magerm, oder mit zu vielem Sande 
vermiſchrem Lehm geformten und wohlgetro>neten Lehm- 
ziegels (welches leßtere neben der erſien Eigenſchaft 
eine Hauptbedingung iſt,) gegen manche Sorten unſerer 
jeßigen gebrannten Steine, ſo dürfte wohl der Zweifel, 
daß erſtere nicht eben fo gut, als leßtere zur Yuffühz 
rung fämmtliher Mauern eines Gebäudes gebraucht 
werden könnten , leicht wegfallen. 
Daß den Lehmwänden ein über die Erde gehörig 
und wenigſtens anderthalb Fuß erhöhetes Fundament 
gegeben werden muß, verſteht ſich von ſelbſt, und es 
ift anzurathen, überdies noch einen Fuß hoch über bie 
  
*) S, Reichsanzeiger, Monat Octbr, 1795. ©. 1218. 
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
	        
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