Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Zweiter Theil)

  
  
  
  
  
  
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Bon den Dächern, 173 
gung derſelben geſhi>ten Zimmerleuten anvertrauen; 
dergleichen Werke müffen daher in ſeltenern Fällen, als 
bei großen Kirchen , Reithäuſern, Opern- und Schau- 
ſpiel-Häuſern in Anwendung kommen. Weil nun der- 
gleichen Bauten außer den vorgezeichneten Gränzen diez 
ſes Werks liegen, fo wird nur dasjenige angeführt 
werden, was zur Konſtruktion mittelmäßiger Hänge- 
werke, als bei niht übermäßig breiten Kirchen, bei 
Schauſpielhäuſern in mittelmäßigen Städten, bei Reit- 
oder Exerzierhäuſern für kleine Garniſons 2c, gehört. 
Anm. Die Hânge- und Sprengewerke mögen ſo gut gear- 
beitet ſeyn, als es nur ſeyn kann, ſv ſegen ſie ſi< do< 
gemeiniglih um etwas z ſind nun verſchaalte, berohrte 
und gepugte Decken vorhanden, ſo wird man immer kleine 
Riſſe an ſelbigen gewahr werden. Theils wegen dieſes 
Umſtandes, theils wegen der Koſtbarkeit der Hängewerke, 
iſt anzurathen, ſolche im gewöhnlihen Bauweſen nur im 
hôhſten Nothfall anzuwenden z z. B, bei dem Raum über 
den Bühnen in Schauſpielhäuſern, bei Exerzierhäuſern 
und Reitbahnen, wo ſ{<le<terdings keine Unterſtüßung 
durch Säulen Statt finden darfz dagegen aber laſſe man 
lieber bei Kirchen die Chorſâulen bis unter die Balken 
gehen, verſehe die Unterzüge mit architravirten Geſim- 
fen, und laſſe die Balken darauf aufliegenz; bleibt ber 
Raum zwifchen den derfeitigen Chorfäulen ſodann no< zu 
groß, fo bedarf es doch nur eines weit leichtern Hänger 
werks, als wenn die Balken bloß durch ein Hängemwerk 
gehalten werden follen, 
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Detail der bei den Hängewerken vorkommenden einzelnen 
Stüde, 
Zur nähern Kenntniß der Hänge: und Sprengewerfe 
überhaupt iſt zuvörderſt folgendes anzumerken; wenn 
 
	        
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