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Bon den Dächern, 173
gung derſelben geſhi>ten Zimmerleuten anvertrauen;
dergleichen Werke müffen daher in ſeltenern Fällen, als
bei großen Kirchen , Reithäuſern, Opern- und Schau-
ſpiel-Häuſern in Anwendung kommen. Weil nun der-
gleichen Bauten außer den vorgezeichneten Gränzen diez
ſes Werks liegen, fo wird nur dasjenige angeführt
werden, was zur Konſtruktion mittelmäßiger Hänge-
werke, als bei niht übermäßig breiten Kirchen, bei
Schauſpielhäuſern in mittelmäßigen Städten, bei Reit-
oder Exerzierhäuſern für kleine Garniſons 2c, gehört.
Anm. Die Hânge- und Sprengewerke mögen ſo gut gear-
beitet ſeyn, als es nur ſeyn kann, ſv ſegen ſie ſi< do<
gemeiniglih um etwas z ſind nun verſchaalte, berohrte
und gepugte Decken vorhanden, ſo wird man immer kleine
Riſſe an ſelbigen gewahr werden. Theils wegen dieſes
Umſtandes, theils wegen der Koſtbarkeit der Hängewerke,
iſt anzurathen, ſolche im gewöhnlihen Bauweſen nur im
hôhſten Nothfall anzuwenden z z. B, bei dem Raum über
den Bühnen in Schauſpielhäuſern, bei Exerzierhäuſern
und Reitbahnen, wo ſ{<le<terdings keine Unterſtüßung
durch Säulen Statt finden darfz dagegen aber laſſe man
lieber bei Kirchen die Chorſâulen bis unter die Balken
gehen, verſehe die Unterzüge mit architravirten Geſim-
fen, und laſſe die Balken darauf aufliegenz; bleibt ber
Raum zwifchen den derfeitigen Chorfäulen ſodann no< zu
groß, fo bedarf es doch nur eines weit leichtern Hänger
werks, als wenn die Balken bloß durch ein Hängemwerk
gehalten werden follen,
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Detail der bei den Hängewerken vorkommenden einzelnen
Stüde,
Zur nähern Kenntniß der Hänge: und Sprengewerfe
überhaupt iſt zuvörderſt folgendes anzumerken; wenn