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196 Zweiter Abſchnitt.
von 44 Fuß Tiefe; aus dem Profil eines Binders A,
eines Keergefpärres B, dem LangendurdfnittC, und
der Zulage 9 iſ alles deutlich zu erſehen , und nad
demjenigen, was bieher von Dächern und Hängewer-
fen angeführt worden, nichts weiter zu erinnern, als
daß in dem obern Theile dieſes Manſardedachs ein
Riegel c von einer Hängeſäule zur andern gezogen wors
den, welcher die Stelle des Rahms und zugleich die
des obern Kehlbalkens in dem Leergeſpärre vertritt,
worauf alſo die obern Sparren ruhen.
Weil die Manſfardedächer vorzüglich alsdann an-
wendbar find, wenn ein freier , geräumiger Bodenraum
verlangt wird, ſo kann der Fall eintreten, daß die
Balken ihre gehörige Unterſtüßung auf den Mittel- und
Scheideroänden haben, daß aber die Kehlbalken und
Spannriegel, wegen der anſehnlichen Tiefe eines Ges
bâudes , etwa von 45 Fuß, zu lang würden, um ſi<
ohne Unterſtützung in der Mitte.zu tragen; ſodann iſt
eigentlich nur ein Hängewerk im obern Dache der Man-
ſarde , für die Haltung der Keh!balken und Spannrie-
gel erfoderlih, Jun der zaoften Figur iſt ein ſolcher
Verband vorgeſtellt , wobei die Stuhlſäulen c, vermit-
telſt der Streben a und der Spannriegel b dergeſtalt
getragen werben, daß die Spannriegel e daran ange-
hängt ſeyn kônnen, um wiederum den Träger f zu
halten, worauf bie Kehlbalten g der Binder und Leer:
gefpärre ruhen,
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Bon den Hängewerken mit drei Hängeſäulen.
Db zwar die anfehnlihe Tiefe des Eyerzierhaufes
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