422 Vierter Abſchnitte,
geſchnitten werden. Zu den Lagerhölzern oder Unter-
lagen , welche auf die Fußböden der untern Stockwerke
genagelt werden, muß gutes kerniges Holz genommen
werden , damit es deſto länger daurez; dieſe Unterlagen
müſſen vollkommen horizontal und auh niht zu weit
aus einander gelegt werden, damit ſich die Bretter nicht
biegen können. Man darf alſo die Unterlagen nicht
leicht über 3 Fuß von Mitte zu Mitte aus einander
legen. Wenn dieſes geſchehen, werden die Bretter auf
der obern Seite abgehobelt und die Kanten beſtoßen,
dit zuſammengefugt und geſpundet, alsdann feſt zu-
ſammengetrieben und mit eiſernen Nägeln, welche ge=
hörig in die Unterlagen reichen, feſt genagelt ; hiebei
iſt darauf zu ſehen, daß jedes Brett recht dicht mit
feiner Unterfläche auf die Unterlage zu liegen Fomme,
Da aber die Bretter nicht eine gleiche Dicke haben, fo
werden gewöhnlich Spä ne oder Splitter unter die
dünnen Bretter geſhoben, um fie dadurch zu erheben
und ihnen mit den andern eine gleiche Fläche zu geben,
Es iſt aber beſſer, wenn von den flärfern Brettern fo
viel, quer über das Brett, abgehobelt wird, bis es
an ‘dieſen Stellen den dünnen Brettern gleich wird;
(dieſes Querüberhobeln nennen die Tifchler ab:
jwirden.)
Soll ein Fußboden in ein großes Zimmer gelegt
werden, wo die Bretter nicht lang genug feyn würden
und alſo zuſammengeſezt werden müſſen, ſo iſt es
beſſer, den Fußboden in Füllungen a Fig. 292. abzu-
theilen , und ſolche mit einem ſogenannten Frieß b ein-
zufaſſen, welches beides aus dem Profil erſichtlich iſt.
Bei Legung eines ſolchen Fußbodens werden die