Dom inneren Ausbau der Gebäude, 449
N hun,
bi diejenigen, wobei Fein Lehm gebraucht wird, auch von
Yin dem Zimmermann angefertigt werden dürfen: denn nad)
ki den Privilegien fcheibet der Gebrauch des Leims, die
Suhl | Fiſchlerarbeiten von den Zimmerarbeiten, das heißt,
a Me | alle diejenigen Arbeiten, wozu niht bloß Nägel, fon:
6, | dern auch Keim gebraucht wird, dürfen die Zimmer:
10d bil leute nicht. anfertigen. Jndeſſen ſcheint es der Ordnung
ole aud gemäßer, alle Arten von Thüren hier zu beſchreiben,
Hl, Die Thüren erhalten ihre Benennungen von der
MN
I, Art der Zufammenfegung ihrer einzelnen Theile; es
"ht | giebt alſo
ah 1) gefpundete Thären mit aufgenagelten
wn Leiſten, wohin auch die verdoppelten Thü-
to mk: ren gehören,
lw | 2) Verleimte oder geleîimte Thären mit
bug di eingeſhobenen Leiſten.
lu | 3) Eingefaßte Thüren, oder ſolche , welche mit
Einfaſſungen an den Seiten herum und mit
einem Querſtücke verſehen ſind, zwiſchen welchen
ſich die ſogenannten Füllungen befinden. Sind
die Bretter dieſer Füllungen dergeſtalt in die
Einfaſſungen und Querfiüce eingeſeßt, daß fie
auf einer Seite der Thüre vertieft, auf der an-
dern aber erhoben erſcheinen, oder daß ſie vor
q dl: der Einfaſſung vortreten , ſo wird von einer fol-
et aber bat hen Thüre geſagt, daß ſie auf einer Seite
aha re<ts, oder überſchoben ſey.
Anm, Diejenige Seite, auf welcher die Füllung vertieft iſt,
det Türen, 1 wird jederzeit nah dem anfehnlidhfien Zimmer gekehrt,
3: B. bei einer Kammerthür fömmt diefe Seite nad der
Stube zu, die andere aber auf welcher die Füllung vor:
1 in tritt, in die Kammer,
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