Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

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90 Erfter Abfhnitt. 
ber Mauern zwar etwas erfpart wird, forgfältig dahin zu fes 
ben ift, daß fih nicht etwa Springe oder Duellen \da- 
felbft befinden, Die ven Boden des Dfens feucht machen 
fünnten. 
Daß die Biegelöfen theils gemwölbt, theils ungemülbt 
find, ift befannt, und beides gilt fo ziemlich gleich, indem ver 
ungewölbte Ofen, nachdem die zu brennenden Steine einges 
fest find, mit fchon gebrannten Biegen und mit Lehm zu= 
gededt werden Fann, und mithin dabei die Hibe faft eben fo 
gut zufammengehalten wird, als bei den Gemölben. Will 
man indeffen den. gewölbten Defen dennoch einigen Vorzug 
gugeftehen, fo ift folcher auch leicht zu erreichen, indem. die 
Koften für dergleichen Gewölbe fo bebeutend eben nicht find, 
und am wenigften, da fie fogar von ungebrannten und mit 
Lehm vermauerten Steinen angefertigt werben Fönnen. Die 
Erfahrung hat gelehrt, daß diefe Gewölbe, wenn in dem Zie= 
gelofen gefeiert wird, fi) zwar etwas aus einander geben, 
daß fie fich aber auch, fobald der Dfen alt wird, wieder zus 
fammenziehen und nicht einfallen. 
Auch Fönnen Die erforderlichen ftarfen Steinmauern 
ber Biegelöfen mit vieler Erfparung von ungebrannten Stei« 
nen ober Luftziegeln unbedenklich aufgeführt werden *). 
*) Beides ift bei den, von dem Heren Prediger Pohle zu Witte 
how bei Stargardt in Pommmern, vor etwa fünf Sabren 
angelegten Zorfziegelöfen in Ausübung gebracht worden. Bei 
der zum Behuf des Klinferbrennens zum Bau der mafliven 
Schleufen des Brombergfhen Kanals angelegten Ziegelei, find 
Die Wände des Ziegelofens ebenfalls mit Luftfteinen aufgeführt, 
jedoch; außerhalb mit einem gebrannten halben Mauerftein bes 
Heidet worden. 
SH führe dies Feinesweges als etwas Neues an, da 
fon in einer Anmerkung im VIL Bande des Schauplages 
   
  
      
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
     
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
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