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90 Erfter Abfhnitt.
ber Mauern zwar etwas erfpart wird, forgfältig dahin zu fes
ben ift, daß fih nicht etwa Springe oder Duellen \da-
felbft befinden, Die ven Boden des Dfens feucht machen
fünnten.
Daß die Biegelöfen theils gemwölbt, theils ungemülbt
find, ift befannt, und beides gilt fo ziemlich gleich, indem ver
ungewölbte Ofen, nachdem die zu brennenden Steine einges
fest find, mit fchon gebrannten Biegen und mit Lehm zu=
gededt werden Fann, und mithin dabei die Hibe faft eben fo
gut zufammengehalten wird, als bei den Gemölben. Will
man indeffen den. gewölbten Defen dennoch einigen Vorzug
gugeftehen, fo ift folcher auch leicht zu erreichen, indem. die
Koften für dergleichen Gewölbe fo bebeutend eben nicht find,
und am wenigften, da fie fogar von ungebrannten und mit
Lehm vermauerten Steinen angefertigt werben Fönnen. Die
Erfahrung hat gelehrt, daß diefe Gewölbe, wenn in dem Zie=
gelofen gefeiert wird, fi) zwar etwas aus einander geben,
daß fie fich aber auch, fobald der Dfen alt wird, wieder zus
fammenziehen und nicht einfallen.
Auch Fönnen Die erforderlichen ftarfen Steinmauern
ber Biegelöfen mit vieler Erfparung von ungebrannten Stei«
nen ober Luftziegeln unbedenklich aufgeführt werden *).
*) Beides ift bei den, von dem Heren Prediger Pohle zu Witte
how bei Stargardt in Pommmern, vor etwa fünf Sabren
angelegten Zorfziegelöfen in Ausübung gebracht worden. Bei
der zum Behuf des Klinferbrennens zum Bau der mafliven
Schleufen des Brombergfhen Kanals angelegten Ziegelei, find
Die Wände des Ziegelofens ebenfalls mit Luftfteinen aufgeführt,
jedoch; außerhalb mit einem gebrannten halben Mauerftein bes
Heidet worden.
SH führe dies Feinesweges als etwas Neues an, da
fon in einer Anmerkung im VIL Bande des Schauplages
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