Bon den Baumaterialien, 137
Anmert. Außer den Wohn- und andern Simmern, mweldje eine
beftimmte Größe haben, muß bei großen Schütt: oder Dad:
boden, Schleufen und Archenboden, welche ausgebohlt oder bes
dielt werden, eine folche Eintheilung der Balken und Unterlas
gen getroffen werden, daß fie mit der Länge der Bohlen und
Bretter übereinftimmen, fo daß von der Länge berfelben nichts
abgejchnitten werden darf.
An Daclatten, welche gemeiniglih 2Y, 301 breit und
1.17, Zoll ftark find, erfolgen aus einem mittelmäßigen Säs
geblod 30, und aus einem Eleinen 24 bis 26 Stüd Patten.
Das erforderliche Holz zur ZifchlerUrbeit wird bei
den Fönigl. Domänen =. und andern Bauten, wozu das
Bauholz aus Eönigl. Forften verabreicht wird, nicht veran-
Ihlagt oder verabfolgt, eines Theils meil das angewiefene
Holz zu frifch oder nicht troden genug feyn würde, andern
&heild wegen ber dabei möglichen Unterfchleife; indeffen wird
hier eine Zabelle von dem Holgbevarf zu verfchievenen Silche
ler = Arbeiten eingefchaltet, wobei ein Kiehnen = Brett zu 20
Duadratfuß angenommen ift.