156 Erfter Abfchnitet.
bis 3 Fuß höher auf der andern Seite hauet man bis’ gegen
den unterften Kerb ein, da fich denn der Baum durch feine
eigene Schwerte herunterfeßt und auf die verlangte Seite fallt.
Der unterfie Kerb muß etwas breit gehauen werden. Diefes
Abftammen kann aber nur ein Mann verrichten, weil ver
Kerb. gleic) und. gerabe eingehauen werden muß, welches,
wenn zwei zugleich, einer vechtd, der andere links, hauen, nicht
gefchehen Fann. Ä
Die Zimmerleute nehmen das Fällen des Holzes gern
vor, wenn etwas Wind geht; weil e& die Arbeit erleichtert,
indem nicht fo tief eingehauen werden darf, und der Wind
zum Theil den Baum abbriht. Allein das Holz leidet dar:
unter, weil duwh das Abbrechen Riffe entftehen, die fich öf-
terö weit in Die Länge des Stammes erfireden und ein gan-
3e5 Ende fchadhaft machen Fönnen.
Bon dem gefällten Holze pflegt man im Walde. die
Borke und etwas von dem Holze felbft abzufchlagen, oder
jolhe8 im Groben vieredig zu behauen, welches man
Bemwaldrechten nennt. Es gefchieht jolhes, um Die Ans
fuhren zu erleichtern, und um nicht unnüßes Holz zu frang-
porfiren.
Da indefjen dergleichen Holz noch einmal aufs Lager
gebracht und fcharffantig befchlagen werden muß, fo hat
man nicht nur die Mühe faft doppelt, fondern weil auch ein
gefchiekter Simmermann die Bäume nach ihrer Stärfe und
den Krümmungen, welche fie haben, zu diefem oder jenem Ges
brauche oder Verbandftüde des Gebäudes *) beftimmt, und
das Holz danach in abfeßenden Längen und Stärken be-
*) Dieferhalb muß dem Zimmermann fchon beim Fällen und Be:
Tülagen des Holzes der Rig von dem aufzuführenden Gebäude
ertheilt werden.
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