308 Zweiter Abfhn: Bon dem Grund u. Bodenzc.
Daß die Balken und Bohlen der NRofte,in jedem Fall
fo tief gelegt‘ werben müffen, daß- alles Holzwerk vderfelben be=
ftändig’ von dem Grundwaffer bededit bleibe, weil befannter=
maßen'das Holz in beftändiger Feuchtigkeit und Näffe nies
mals fchadhaft wird, ift bereits angeführt worben,
Die Wichtigkeit der Beobachtung diefer Regelift aber
die Urfache, warum hier nochmals angeführt wird, daß, ber
fonderd wenn man in der Nähe der Zlüffe und flehender
Seen bauet, die Merkmale des eintretenden möglichft niebrig-
fen Waflerftandes durch einzuziehende Erfundigung forgfältigft
audgemittelt, und die Roftbohlen, oder. der oberfte Theil der=
felben, jederzeit noch etwas unter die Oberfläche des niedrig-
ften Bafferd gelegt werden müffen, wenigftens fol der Grund
an fich beftändig feucht feyn, oder von Quellen durcchnäßt
werben.
so