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310 Dritter Abfhnitt.
Tann man bei hölzernen Gebäuden, befonders von einem
StodFwerfe, fchon mit einem geringern Grade von Feftigkeit
des Grundes, als bei mafliven, zufrieden feyn.
Die vorherige Beftimmung gilt auch in Abficht der
Breite und Höhe der Fundamente unter den Scheidewänden ;
jedoch ift 8 nöthig. dahin; zu fehen,. daß die Schwelle der
nach der Länge durchgehenden Mittelmand befonders ein qu=
ted und flarkes Sundament erhalie. Bei den querlaufenden
Stheidewänden geringer und‘ Anbeveutender hölzerner- Gebäude
fann man ‚Dagegen. Jogat, ‚auflatt der ganz unter den Schwelz
Ien weggehenden Fundamente, 3 bi! 4 Fuß aus einander
Dfeiler mauern, worauf Die Schwelle Tiegt; beffer find jedoch
in allen Fallen ganz durchgehende Fundamente, unter allen
Schmellen.
Bon der die Breite. der Schwellen übertreffenden grö-
Beren Breite des Fundament , müflen 11% bi 2 Zoll au-
Berhalb, die übrige Breite aber inwenbig an, der Schwelle
vorfichen: '
8'119.
Beftimmung der oberen Breite der Sundamente.
Menn gleich die: Fundamente der "hölzernen Gebäude
nicht derjenigen Solidität bedürfen, ald die Grumdmauern
mafliver Gebäude, fo follten fie dennoch regelmäßig, tüchtig und
gut gemacht werden. Das Fundament muß eher aufgeführt
werden, als das Gebaude errichtet wird; . bedient man fich
dazu der Feld = oder Bruchfteine, fo ift es nöfhig, daffelbe
wenigftens 2 Schichten hoch "unter: der Schwelle mit gut
gebrannten Mauerfteinen abzugleichen, und Die Iette Schicht
als eine Rollfchicht, das heißt dergeftalt, daß die Steine
auf der fchmalen Seite fiehen, zu mauern, und bevor Die