344 Dritter Abfhnitt,
Stein breit und einen Stein flarf, ;jedod dergeftalt mit ein-
gewölbt, daß das ganze Zonnengewölbe innerhalb des Kel-
Ierö überall gerade ift, daher die mehrere Stärke der Gurte
von einem halben Stein gegen das übrige Gewölbe ober-
halb vorfteht.
Sn ein Zonnengemölbe beftimmt, um größere "Kaften
au tragen, vder will man.es gegen die Gewalt darauf fal=
Vender fchwerer Körper fichern, und Daher eine größere Stärke
ded Gemwölbes anordnen, fo müffen die Gurte in gleichem
Verhältniffe an Stärke zunehmen; 5. DB. wenn: das Gewölbe
einen. Stein far feyn foll, fo müffen die Gurte ein und ei:
nen halben Stein flarf feyn, fo daß die Gurte jederzeit
mwenigflens Y, Stein färfer werden, al das SKellergemölbe,
und ‚fo. müffen fie auch. verhältnigmäßig einen bis zwei
Steine breiter feyn.
Nähftdem müflen die Lonnengewölbe "auch wenigs
tens von unten, oder aus der Eroe g herauf, bis Auf die
halbe Höhe, der Bogen m k (Fig. 86 C) bintermauert
werden.
Der im .Grundriffe A-mit K bezeichnete Gukt: dient
dazu, um den beiden Kränzen ee mehrere Spannung zu geben.
8.129.
Konftrultion der Rappengewölbe.
Die zur Ueberwölbung- der Keller und Souterraing
jehr bequemen. fogenannten Kappengemwölbe find zwar
in Berlin, Potsdam und in einigen andern großen Städten
befannt, Dagegen aber im. den Provinzial: Städten und
auf dem Lande noch nicht fehr in Ausübung gebracht wor-
den. E5 foll daher deren Konfleuftion. etwas umftändlicher
befchrieben werben.
Zuvörderft Fan man fih aus folgendem einen allge-
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