Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

  
68 » Vierter Abfhnitt. 
> 
fer mit ihren Gewölben, nicht fogleich zu verfehütten, fon= 
dern gut austrocdnen zu laffen; die warmen und hellen 
Tage zur Aufführung zu gebrauchen, ‚öder bei Nothwendig- 
feit in foäter Sahrszeit einen fchnell trodnenden Mörtel zu= 
zubereiten; den Fugenmörtel dur Mifhung befonders Dauers 
haft zu. machen. 
Außerdem, was Herr Biegler hier anrath, gehört aber 
auch zur Dauerhaftigkeit der Mauern, eine gehörige Ver= 
bindung oder Lage der Steine unter einander, oder das, was 
man'den Verband nennt. 
Diefen Umftand hat. derfelbe in feiner SPreisfchrift 
nur mit wenigen Worten berührt, indem er feine Abficht, Pie 
Urfachen der Feftigkeit des alten Mauerwerfs darzuthun, 
erreichen Eonnte, ohne fi umftändlich in wiefes Detail einzu= 
laffen, wozu mich aber die Abficht der gegenwärtigen Bart 
veranlaßt. 
2 
Unm. 3war Eönnte id) den Vorwurf beforgen, daß fehon einem _ 
jeden Maurermeifter die tüchtige Konftruftion des Mauer: 
werfs bekannt feyn müfje, Wenn ic) dies auch von vielen, 
ja felbft von den mehrflen zugebe, fo giebt es doc gemwig 
and) einige Maurer, bei welden eine Leitung bei ihren 
Urbeiten nit überflüflig feyn wird. Durch den folgenden 
Unterziht von dem Verbande der gemöhnlichften Mauern, 
nämlic der.mit Ziegelfteinen, wobei ich jelbft die Erinherun: 
gen gefchictter Maurermeifter benusthabe, hoffeich, angehende 
Baumeifter und andere Bauführende einigeimagen dazu in 
Stand zu feßen. 
$. 133. 
Allgemeine Regeln vom Berbande der Steine. 
Die Zufammenfeßung eines jeden Mauerwerfs aus 
vielen einzelnen Steinen, wird nicht allein Durch die Verbin» 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.