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Ginleitung
werde ein Bau auf Rechnung oder in Entreprife aus-
geführt, Dfterd darnacı fehen kann, fo kanrı von ihm
eine zwecmäßige und dauerhafte Ausführung gefodert
werben.
€) Kür die Erfvarung der Unterhaltungstoften der Ges
bäude wird geforgt, wenn man entfichende Beichadi-
gungen’ fogleich durch Neparaturen wieder herftellt, und
einem größern Schaden zuvorfommt, befonders Diejeni=
gen Mängel an den anfßern Zheilen, welche dad Ein=
pringen der Naffe verflatten.
f) Man verführt auch hauptfählich in Abficht des Koften-
aufwandes fperfam, wenn man Gebäude, welche we=
gen ehemaliger fchlechter Bauart, oder, durch) Bernache
Yiffigung der vorgebachten Neparaturen an einigen
heilen fhadhaft geworden, nicht gleich ganzlid) ab=
veißt, und neue an deren Stelle aufführt. Alte Ges
bäude Eönnen durch zwedmäßige Mittel öfters noch
‚ Yange Zeit erhalten werden. , Die, Wahl diefer Mittel
erfodert aber eine genaue Kenntniß, vorzüglich von
dem Detail der Maurer» und Zimmer = Arbeiten.
Da 83 num öfters. fomol jungen Baumeiftern ald
Bauherren hieran fehlt, fo wird nicht felten mit Koftenver=
fehwendung dem Nathe gewinnfüchtiger Leute gefolgt, und
ohne Noth zur Aufführung neuer Gebäude gefchritten.
ten Bauens Liegt, fondern es werden dem Entrepreneur gleich
gewiffe pro Gent = Gelder als fein Profit ausgefegt, für Mas
terialien und Arbeitslohn aber dasjenige bezahlt, was der
Anfchlag befagt; alfo gehörige Auffiht. Denn was hilft am
Ense bei der Revifion ein Regifter von Mängeln und Sehlern,
die öfters nicht wieder gut gemacht werden Eönnen! Der dem
Entrepreneur zu machende Abzug ift für bie Sade felbft etwas
Bmwerklofes;
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