Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Erster Theil)

    
    
   
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Bon den Mauern und Wänden der Gebäude. 413 
befinden Eann, welches der Durchfahrt zugleich Erleuchtung 
verichafft. 
Die Lattenhölzer müffen gleich bei der Aufführung des 
Mauer mit eingelegt, fo wie auh die Thür: und Klinke 
haken, Mauer: und Schlieghafen der Thüren mit einge: 
mauert werden. 
Der mit eifernen Schienen befchlagenen Schwellhölzer 
ef, und die fogenannten Schwellbretter oder Fustkritte, 
gegen melde die Thären einwärts in einem Yalze ane 
fchlagen, wo nämlich Feine hölzerne Zargen find, werden 
aber gemwöhnlicy erjt bei Beendigung des Zaues hiheinges 
legt, weil fie fonft während des Baues fchon zu fehr abge» 
nut werden. 
Z:heil$ des befiern Anfehens, theils ver mehreren 
Dauerhaftigkeit wegen, ift zur Haupfregel angenommen, 
daß, wenn ein Gebäude mehrere Stodwerfe hat, jederzeit 
Senfter über Fenfter zu ftehen Eommen muß, und überhaupt, 
daß auf eine Oeffnung nicht eine Mauer gefeßt werden foll. 
Bei breiten Hausthüren oder Einfahrtsthorwegen ift es aber 
nicht gänzlich zu vermeiden, daß, weil das Fenfter über fel- 
bigen fchmäler ift, als die darımter befindliche Sihlr, nicht 
ein Theil der. obern Schäfte‘ mit auf die untere Shuröffz 
nung zu ftehen Eommen follte. In diefem Fall, muß befons 
ders der innere Sturz der Thür zu flach, undsauch wenigs 
fiend 1 bis 1%, Stein ftark gewölbt werden. Sm Fall aber, 
daß andere Umftände dies nicht verftatten, wenn nämlich die 
Haus: oder Einfahrtthüren einen geraden Sturz haben 
follten,, und die Deffnung deflelben bis nahe unter die Bal- 
fen‘reicht, fo muß, um den Sturz von der Lafl der darauf 
ftehenden Mauer des folgenden Stodwerfö zu befreien, nocd) 
ein Bogen. abe, Fig. 134. A, einen Stein flarf, deffen 
obere Gleiche alödenn, bei erforderlichen Umftänden, bis 3 
   
  
  
  
  
  
  
   
  
    
	        
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