® 40 Erfter Abfhnitt.
16.
Bon. den künftliden und He zunörberft von den geformten und
getrockneten %r hm’: oder Luftziegeln.
9) Bon den Steinen, welche von Menfchenhanden ans
weichen Materien geformt und entweber bloß getrod-
net, oder Durch) ‚Feuer feft gebrannt werden, ‘ werden
zuodrderft
a) die Lehmziegel wie, die Mauerfleine in Formen
geftrichen, und bloß an der Sonne und Luft getrod=
net, weshalb man fie auch Luftziegel nennt; fie
erhalten ge neiniglich die Größe gewöhnlicher Mauer:
fieine, und für Ds3 1000 anzufertigen, wird etwa
1’Rthle.. bezahlt.
3u 1000 dergleichen Steine, gehören 16 bis 20
DBauerfuder Lehm.
Die’ Dauer der getrocdineten und ungebrannten Steine
fann ’aus Sauskie des. grauefien Alterfhums erwiejen
werden; Bitruv, Plinius und viele andere ‚Schrifrjleller er-
mwähner ihres Gebrauchs in den frühften Seiten und beftäti-
gen ihre Dauer.
E3 bedarf indeffen folcher weit bergeholter Beifpiele
nicht, Da’die aus neuern Selten genuafam belehren, daß bie
Echmfteine an trofnen Dertern, und (den Grad des Fünft-
lichen Schmelsfeuers ausgenommen) dem gewöhnlichen ftars
ten euer ausgefeßt, nicht nur ‚nicht vergehen, fondern defto
‚Iefier werden. Man hat fogar bemerkt, daß, fobald ein
Brand in Rauchfängen und Schornfleinen entflanden, Die
gebrannten Steine erglühen,.. daß man vieles Er von den
fogenannten ungebrannten Luftfteinen nicht zu befürchten
£ babe, vielmehr Fan man verfichert Teyn, Daß ein von Der-
gleichen Steinen aufgeführter Schornftein jeden Brand aus-
dauern werde *).
+). ©, Reihsanzeiger, Monat Detbr. 1795, ©. 1218:
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