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Bon den Baumaterialien. 4.
"Zur Aufführung der Schornfleine, -wenigfiens in ges
meinen Landgebäuden, ift der Gebrauch) der Luftfieine auch
‚ Ihon- fo allgemein, daß e8 Dieferhalb Feiner erh Empfehs
lung bedarf. Beniger aber fcheint man noch zur Zeit die
fchon vorhandenen Beifsiele nachahmen zur wollen, nämlich
die Luftfteine zur Aufführung der innen Scheidewände, und
sioch weniger zu den Auffenwänden zu gebrauchen.
Unterfucht man die Feftigfeit eines aus gutem, das ift,
nicht zu magern, oder mit zu vielem Sande vermifchten
Lehm geformten und wohlgetro@neten Lehmziegeld. (welches
Yetere neben der erften Eigenfhhaft eine Hauptbedingung
ift,) gegen. manche Sorten. umnferer jebigen _gebrannten
Steine, : fo dürfte wol der Zweifel, daß erftere nicht eben fo
gut, ‚als Veßtere, zur Aufführung fa a ec Mauern eined
Gebäudes gebraucht werden Fönnten, feicht wegfallen.
Daß den Lehmwänden ein ber ie Erde gehörig und
wenigftens. anderthalb Fuß erhöhetes Sundament: gegeben
werden muß, verfieht fich von felbft, und es ift anzurathen,
überbies noch 1 Fuß hoch über die Fußböden mit gebranne
ten Steinen zur mauern, um die Feuthtigkeiten bei Reinigung
oder bei dem Scheuern der Zimmer von den Wänden abzus
halten, welches aud) in den obern Stocdwerfen zu beobachten
feyn würde, -d. i., wenn, die Lehmmwände bis zur Höhe. der
Fußböden aufgeführt worden, fo muß 1 Fuß hoch fiber den
Fußböden des obern Stodwerks\ wieder mit gebrannten Zie=
gen gemanert und dann ‚mit den Lehmfleinen, fortgefahren
werden.
E35 ift ferner bei Diefem Gebraudje der Lehnziegel
nötgig, Die Dfenlöcher mit gebrannten Steinen einzufaffen,
auch die Stellen, bei den. Feuerheerden, fo weit das. Holz
gegen die Mauer gelegt wird, damit zu mauern, nicht, weil
die Lehmfteine die Hibe des Feuers nicht vertragen Eönnten,