84 Erſter Abſchnitt. Von den Hauptmaterialien
nicht zu häufig, oder in gar zu großer Menge vorhanden ſind,
ſo werden ſolche dadurch, daß die Ziegelerde ein Jahr, und wo
möglich noch länger vor dem Gebrauch ausgegraben und den
Einwirkungen der Luft ausgeſeßt wird, erweicht und aufgelöfet.
Noch mehr aber kommt es auf cine gehörige Erweichung
der Ziegelerde béi der Ziegelei, oder auf das ſogenannte Ein-
ſumpfen, und ganz vorzüglich und hauptſächlich auf ein fleißi-
ges Ausleſen aller Kalkſteine und Kieſelſteine an, die größer
als eine Erbſe ſind, und hienâh| züigleih auf eine tüchtige
Durcheinanderarbeitung und dadur< zu bewirkende Verthei-
lung der auſgelöſeten fremden Theile unter die ganze Maſſe.
Das vorhergehende Auswerfen und Auswittern der Erde ift
nicht allemal möglich , beſonders bei Feldziegeleien, und wenn
große Quantitäten von Ziegeln in kurzer Zeit verfertigt wer-
den müſſen, wie ſolches denn oft, als z. B. bei Feſtungsbau-
ten, beim Wiederaufbau abgebrannter Städte und Dörfer der
Fall iſt; und da es ſelbſt Sorten von Thon und Lehm gibt,
wobei dieſes Auswiktern eher nachtheilig, als vortheilhaft iſt *),
fo dürfte ſolches nicht als eine unumgängliche Bedingung an:
zufehen fein, und ich habe felbft ſchon öfters won ganz friſch
ausgegrabener Erde Ziegel anfertigen laffen, die fehr gut waren.
Dagegen ſollte jene, allezeit ſehr mögliche Durchein:
anderarbeitung und zugleich die vollklommenſte Reinigung der
Ziegelerde ſchlechterdings nicht unterlaſſen werden,
Die Güte der Ziegel beruht (nächſt dem gehörigen Bren-
nen ) hauptſächlich darauf, ſo wie durch die Unterlaſſung noth-
wendig ſ{le<hte entſtehen müſſen. Dieſe tüchtige Reinigung
und Durcharbeitung der Ziegelerde erfodert weiter nichts, als
die Anwendung von etwas mehrerm Tagelohn, deſſen Erſpa-
rung, es ſei von Seiten des Käufers , oder Verkäufers der
Ziegel, mit den Nachtheilen, welche fehlechte Ziegel verurſa-
chen, in keinem Verhältniß ſteh, Man hat, um die etwas
foſtbar ſcheinende Bearbeitung der Ziegelerde durch Menſchen,
*) ©. Nr. 38. des Reichs: Anz. von 1796.