112 Erſter Abſchnitt. Von den Hanptmateriatien.
die Löpferwaaren= Fabriken, als für Ziegeleien, weßhalb fie
hier übergangen werden.
Die gewöhnlichen Geſimsziegel von 13 bis 15 Zoll Länge,
6 Zoll Breite, 3 Zoll Stärke, werden dagegen ſelbſt bei den
gewöhnlichen Ziegeleien, in einer ähnlichen Form, wie die ge-
wöhnlichen Mauerziegel, nur aus beſſer zubereitetem Thone,
geformt. Die vollklommneren Ziegeleien fertigen dagegen auch
hon größere Gefimsziegel mit profilitten, unverzierten Glie-
dern, mittelſt der Form, wie ſie Fig. 39. dargeſtellt iſt, Dieſe
Ziegel haben 20 bis 24 Zoll Länge, 6 bis 8 Zoll Breite und
3 Zoll Stärke, und geben hochkantig gemauert die Hänge-
platte eines Hauptgeſimſes.
aaaa, re<ter Hand, Fig. 39, iſt die Form mit ihren
Handgriffen bb; ddd find mit Zapfen eingeſeßte beſondere
“Hölzer, welche das Profil oder die Chablonen zu dem inneren
Ziegel £ bilden. Der Raum f wird, nachdem die ganze Form
zufammengefeßt und auf ein Unterlagebrett gelegt ift, mit
gut zubereitetem fleifen Thone ausgefüllt, mittelft einer mit Le-
der überzogenen Walze abgeftreift, und vermöge eines Stem-
yels von derſelben Form des Ziegels (Fig. 39. g.) von oben
nah unten ſorgfältig durhgepreßt. Die fo geformten einzel-
nen Ziegel werden mit den Unterlagebrettern einzeln abgetra-
gen und getro>net.
Eben ſo können auch die Ziegel zu dem Karnieß, ſowie
zu dem Untergefimfe gebildet werden; da folche jedoch mit
Pus chablonirt werden, fo kann man zu den leßteren fich
auch der gewöhnlichen Ziegel bedienen, wenn ſie mittelſt des
Hammers zugehauen ſind.
Es würde eine zu große Ausdehnung über die Grenzen
dieſes Handbuches nôthig machen, hier noh andere Formen
und Methoden zu beſchreiben. In dem Bisherigen werden
jedoch jedenfalls die Mittel an die Hand gegeben ſein, um
das Eine wie das Andere für die Lokalfälle geeignet zu
machen.
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